LTA krempel Tarifstruktur um und erweitert teilweise deutlich den Leistungsumfang
05.12.2023
Tourismus & Reisen
In der Automobilbranche würde man von einem Facelift sprechen, wie es heutzutage neue Modelle, üblicherweise nach vier Jahren erfahren. Faceliftings dienen dazu, die Fahrzeuge technisch wieder auf den aktuellen Stand zu bringen und ggf. Fehler auszumerzen. Und so hat auch die LTA ihre bestehenden Tarife auf den Prüfstand gestellt und genau hingeschaut, an welchen Stellen man nachbessern sollte. Herausgekommen ist dabei eine neue Struktur der einzelnen Tarifstufen und etliche Verbesserungen beim Leistungsumfang. Sehen wir uns die Neuerungen im Detail an:
+++ Aus zwei wird elf bzw. sogar dreizehn - LTA führt neue Tarifstufen ein +++
Das bisherige Tarifsystem der Jahresversicherung der LTA kannte nur zwei Stufen, welche sich am Reisepreis orientierten. In der Tarifgruppe Einzel und Alleinerziehend werden die bisherigen Stufen von 2.500/5.000 Euro durch elf Stufen mit einer Range von 1.500 bis 20.000 Euro versichertem Reisepreis ersetzt. In der Tarifgruppe Paare und Familie stehen statt der bisherigen beiden Stufen von 6.000/10.000 Euro nun dreizehn Stufen mit einer Range von 1.500 bis 25.000 Euro versichertem Reisepreis zur Auswahl. Die neuen Stufen ermöglichen zum einen eine viel genauere und damit für den Kunden fairere Berechnung der anfallenden Kosten und zum anderen sind durch die deutliche Erhöhung der versicherbaren Reisekosten jetzt so gut wie alle Fälle, die in der Praxis i.d.R. vorkommen, von der LTA abgedeckt.
Eine weitere Neuerung bei den Tarifen ist der Wegfall der Altersgruppe bis 44/45 Jahre. Zukünftig unterscheidet die LTA bei den Tarifen nur noch die Altersgruppen bis 69 Jahre und ab 70 Jahre. Zudem sind in beiden Altersstufen die Buchungen jetzt mit oder ohne Selbstbehalt möglich. Je nach persönlichem Sicherheitsbedarf können sich die Kunden entscheiden, welche Variante sie bevorzugen.
+++ Zusätzliche versicherte Ereignisse bei Reiserücktritt und Reiseabbruch +++
Der Rahmen der versicherten Ereignisse wurde im Bereich der Reiserücktritt- und der Reiseabbruchversicherung erweitert. Zu den versicherten Ereignissen gehören jetzt zum Beispiel der unerwartete Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes. Bei Reisen mit einem Kraftfahrzeug ist ein Ausfall des Kraftfahrzeuges, das nicht nur zur Anreise, sondern zur Durchführung der gesamten Reise genutzt werden sollte, z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Panne (maximal einen Tag vor Antritt der Reise), ein versichertes Ereignis.
+++ Wuff und Miau +++
Hund oder Katze, Kaffee oder Tee, die Berge oder das Meer - es gibt Dinge, da scheiden sich die Geister und jeder hat seine persönlichen Vorlieben. Bei der Wahl der Reiseschutzversicherung haben Haustierhalter jetzt allerdings nicht mehr die Qual der Wahl, denn nachdem bei der LTA schon immer die unerwartet schwere Erkrankung des eigenen Hundes mit zu den versicherten Ereignissen gehörten, wurde dieser Schutz jetzt auch auf Katzen ausgedehnt. Das bedeutet, dass jetzt auch die unerwartet schwere Erkrankung der eigenen Katze ein versicherter Grund für einen Reiserücktritt ist.
+++ Covid-19 Reiseschutz jetzt mit integriert +++
Bei der Produktlinie "All in One" und dem "Flexible"-Modul für die Reiserücktrittversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Umbuchungsgebühren-Versicherung ist der Covid-19-Reiseschutz jetzt als versichertes Ereignis integriert. Das bedeutet, dass hier künftig kein separates Covid-19-Modul mehr erforderlich ist.
+++ Bestimmungen zur Reisedauer und Abschlussfristen wurden angepasst +++
Bei längeren Reisen besteht nach wie vor Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage der Reise. Neu ist allerdings jetzt, dass für die Reise-Rücktritt- und Reise-Abbruchkosten-Versicherung unabhängig von der Reisedauer Versicherungsschutz besteht. In der Reise-Abbruchkosten-Versicherung besteht für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz - längstens jedoch für ein Jahr.
Auch bei den Abschlussfristen gibt es Neuerungen. Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht jetzt auch Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage geschlossen wurde.
"Wir sind stets bemüht, unseren Kunden den bestmöglichen Schutz und erstklassigen Service zu bieten. Das uns dies meistens gut gelingt, zeigen zahlreiche Auszeichnungen namhafter Medien. Dennoch ist natürlich auch bei uns immer noch Luft für Verbesserungen. Die jetzt vorgenommenen, umfassenden Neuerungen bei den Tarifen reflektieren unser Engagement für unsere kundenorientierten und flexiblen Versicherungslösungen", so Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der LTA.
Weitere Informationen: http://www.lta-reiseschutz.de
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