Pressemitteilung von HUK-COBURG Unternehmenskommunikation

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht unterstützt Nachbarschaftshilfe


Tourismus & Reisen

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht unterstützt NachbarschaftshilfeCoburg, 01.08.2024

Vor der Entspannung im Urlaub ist einiges zu organisieren: Wer leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Oft helfen freundliche Nachbarn. Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert, wenn der hilfsbereite Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt?

Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür gerade-stehen: Wer also beim Blumengießen den Teppich ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse aber auch eine menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht-Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss. Sie unterstützen die Nachbarschaftshilfe und regulieren die Schäden.

Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich um einen fremden Hund kümmert, sollte beim Hundebesitzer nach einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung fragen. Durch sie ist man kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen Bundesländern - wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen - ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen Pflicht.

Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert, wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unter-stützen etliche Versicherer die Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, muss die sich um den Schaden kümmern.

Zur Pressemeldung auf huk.de: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/nachbarschaftshilfe.html

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Firmenkontakt:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Willi-Hussong-Straße 2
9644444 Coburg
Deutschland
09561-96-22609

https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/nachbarschaftshilfe.html

Pressekontakt:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Willi-Hussong-Str. 2
96444 Coburg
09561-96-22604
http://www.huk.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
19.08.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Schulweg: Sicherheit hat Vorfahrt
14.08.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Unfall im Ausland: Was ist zu tun?
06.08.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
HUK-Mobilitätsstudie 2024 - Sonderauswertung Fahrrad
18.07.2024 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Albtraum statt Traumurlaub: Einbruch im Hotelzimmer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.08.2024 | GARDEN UND SPA HOTEL GÖTZFRIED
Herbst ist Wellness-Auszeit
29.08.2024 | Hilton PR-Büro Deutschland
Deutschland - eine Nation cleverer Sparer
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 415.033
PM aufgerufen: 70.572.320