Pressemitteilung von ARAG SE

Urlaub geplant: Welches Ausweisdokument muss mit?


26.05.2026 / ID: 441824
Tourismus & Reisen

Urlaub geplant: Welches Ausweisdokument muss mit?Die Urlaubszeit hat begonnen. Was im Reisegepäck auf keinen Fall fehlen darf, sind Personalausweis oder Reisepass. Doch was gilt, wenn eines dieser wichtigen Dokumente abgelaufen ist? Für welche Länder benötigt man überhaupt einen Reisepass? Und benötigen auch Kinder eigene Ausweisdokumente? Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Welche Dokumente brauche ich wirklich für meine Reise?
Innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder Island genügt für touristische Aufenthalte in der Regel ein gültiger Personalausweis. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass für Fernreisen meist ein Reisepass erforderlich ist. Deutsche Staatsbürger können damit in 185 Länder einreisen. Für verbindliche Informationen zum jeweiligen Reiseland empfiehlt sich ein Blick auf die länderspezifischen Hinweise des Auswärtigen Amtes .

Ausweisdokumente sind teurer geworden
Im Februar ist der Personalausweis teurer geworden. Seither kostet er 46 statt 37 Euro. Wer jünger als 24 ist, zahlt für ein sechs Jahre gültiges Ausweisdokument 27,60 statt 22,80 Euro. Beantragt wird der Personalausweis im Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Das zuständige Bürgeramt findet man zum Beispiel auf servicesuche.bund.de . In der Regel dauert es laut ARAG Experten mindestens zwei Wochen, bis das Dokument abgeholt werden kann. Auch für den Reisepass muss unverändert tief in die Tasche gegriffen werden: Erwachsene ab 24 Jahren zahlen 70 Euro für ein zehn Jahre gültiges Dokument, für unter 24-Jährige kostet der Pass 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Auch der Reisepass wird im Bürgeramt am Hauptwohnsitz bestellt.

Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bürger der Europäischen Union verpflichtet sind, zwei Fingerabdrücke für ihren Personalausweis abzugeben (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-61/22).

Vorläufige Dokumente, wenn es schnell gehen muss
Wer kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt, kann auf Übergangslösungen zurückgreifen. Gegen einen Zuschlag von 32 Euro gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb weniger Werktage zu erhalten. Ist die Zeit noch knapper, können vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis wird direkt im Bürgeramt ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Voraussetzung: Es ist kein weiteres gültiges deutsches Passdokument vorhanden. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und kostet zehn Euro. Ein vorläufiger Reisepass kostet 26 Euro und gilt bis zu einem Jahr. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass er nicht von allen Ländern anerkannt wird. Auch darüber gibt die Internetseite des Auswärtigen Amtes Auskunft. In akuten Notfällen stellt die Bundespolizei an größeren Flughäfen, zum Beispiel in Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen, zudem einen Reiseausweis als Passersatz aus, der ausschließlich für die jeweilige Reise gedacht ist und nur eine sehr begrenzte Gültigkeit besitzt.

Welche Ausweise brauchen Kinder?
Kinderreisepässe werden seit Anfang 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Reisen außerhalb Europas benötigen Kinder daher einen elektronischen Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren. Innerhalb der Europäischen Union reicht nach Auskunft der ARAG Experten ein Personalausweis, der ebenfalls sechs Jahre gültig ist.

Verlust der Papiere im Ausland
Geht ein Reisepass verloren oder wird gestohlen, sollte der Vorfall umgehend bei einer örtlichen Polizeidienststelle sowie bei einer deutschen Auslandsvertretung gemeldet werden. Dort kann ein Reiseausweis oder ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
Hilfreich ist es, Kopien der Ausweisdokumente oder alternative Identitätsnachweise wie einen Führerschein mitzuführen. Falls keine Unterlagen vorhanden sind, kann die Klärung mehr Zeit in Anspruch nehmen, da Rückfragen bei der Heimatbehörde notwendig werden. Für die Ausreise verlangen viele Länder zudem einen Nachweis der ursprünglichen Einreise. Ein zusätzliches Ausreisevisum kann hier den Prozess erleichtern.

Hinweispflicht? Reiseveranstalter sind raus
Wer eine Reise ins außereuropäische Ausland bucht, ist selbst dafür verantwortlich, gültige Dokumente mitzuführen. Reiseveranstalter sind laut ARAG Experten nicht verpflichtet, ihre Kunden bei Buchung auf Pass- oder Visavorschriften hinzuweisen (Amtsgericht München, Az.: 171 C 3319/23).

Digitale Identität auf dem Vormarsch
Ab 2027 könnte auch die sogenannte EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) das Reisen erleichtern. Dabei handelt es sich um eine digitale Brieftasche, in der Bürger ihre Ausweisdaten auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorzeigen können. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass sich das System derzeit noch im Aufbau befindet und klassische Ausweisdokumente auf absehbare Zeit nicht ersetzt. Reisende sollten sich daher weiterhin auf gültige physische Dokumente verlassen.

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