Pressemitteilung von Claudia Wetzstein

Wenn der Urlaub ins Wasser fällt


Tourismus & Reisen

München, 03. Mai 2012 - Die Koffer stehen bereit, das Urlaubsfieber steigt - und dann das: Eine Erkrankung macht die Reisepläne in letzter Minute zunichte. Auf der sicheren Seite steht in diesem Fall, wer an den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gedacht hat. Denn ohne diesen Schutz können erhebliche Stornogebühren auf die verhinderten Urlauber zukommen. Doch auch im Urlaub selbst kann noch so einiges schiefgehen. Anbieter wie die ERV haben deshalb in ihrer Reiserücktrittsversicherung neben einer Stornoversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung (http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/reiseruecktrittsversicherung/reiseabbruchversicherung.html) integriert, die nach dem Reiseantritt für zusätzliche Rückreisekosten oder ungenutzte Reiseleistungen aufkommt.

Reiseschutz für alle Fälle
Der Abschluss einer Stornoversicherung sollte vor allem bei kostspieligen Urlauben nicht fehlen. Eine Krankheit, ein Unfall oder auch ein unerwarteter Jobwechsel können das plötzliche Aus für die Reisepläne bedeuten - mit sehr ärgerlichen Folgen: Die Stornogebühren können fast so hoch ausfallen wie der gesamte Reisepreis. Bei einer teuren Kreuzfahrt können das leicht mehrere Tausend Euro sein. Eine Stornoversicherung hilft: Mit dem erstatteten Geld können verhinderte Urlauber ihre Reise später einfach nachholen. Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement der ERV, empfiehlt besonders Familien vorzusorgen: "Eltern mit kleinen Kindern rate ich dringend zu diesem Reiseschutz. Denn gerade der Nachwuchs fängt sich leicht eine Infektion oder Kinderkrankheit ein. Den mühsam zusammengesparten Familienurlaub bringt so etwas womöglich kurz vor dem Start noch zum Scheitern." Doch auch klassische Frühbucher sind mit der Versicherung gut beraten. Denn je länger die Zeitspanne zwischen Buchung und Abreise, umso mehr kann schief gehen. Ebenso sinnvoll ist die Reiseversicherung für Spontanreisende. Bei kurzfristig geplanten Urlauben fallen nämlich oft schon ab dem ersten Tag sehr hohe Stornokosten an.

Sicher durch den Angebots-Dschungel
Bei der Wahl der Reiserücktrittskostenversicherung sollten Urlauber darauf achten, dass auch eine Reiseabbruchversicherung inbegriffen ist. Eine einfache Stornoversicherung greift nur bis zum tatsächlichen Antritt der Reise - das ist zum Beispiel bei einer Flugreise der Check-In. Wer sich in der Abflughalle ein Bein bricht, ist dann schon nicht mehr abgesichert. Gute Versicherer bieten daher einen Reiserücktrittsschutz an, der wesentlich weiter geht. So umfasst die Reiserücktrittsversicherung (http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/reiseruecktrittsversicherung/index.html) der ERV auch einen späteren Reiseabbruch. Auch Stiftung Warentest empfiehlt ausdrücklich, einen Tarif mit diesem Vollschutz zu wählen, weil nur beides zusammen eine umfassende finanzielle Absicherung gewährleistet. Und das zu Recht: Schließlich gibt es ganze Reihe von Gründen, warum ein Reiseabbruch mit sofortiger Heimreise nötig sein kann: Ein Einbruch in die verwaiste Wohnung, ein schwerer Wasserschaden - oder die Oma, die plötzlich ins Krankenhaus gekommen ist. In solchen Situationen übernimmt die Versicherung die zusätzlichen Kosten für die ungeplante Rückreise. Zudem erstattet sie auch die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Ein Mehr an Service
Viele Menschen sind unsicher, wenn sich kurz vor der Abreise gesundheitliche Probleme einstellen. Fliegen oder stornieren? Eigentlich ist der Betroffene im Krankheitsfall verpflichtet unverzüglich zu stornieren. Andererseits aber gibt es vielleicht noch Hoffnung, rechtzeitig wieder gesund zu werden. In diesem Fall wäre es schade um den unnötig stornierten Urlaub. Eine Zwickmühle, in der sich der Kunde an die kostenlosen Medizinische Stornoberatung seiner Versicherung wenden kann, die bei der Reiserücktrittsversicherung der ERV inkludiert ist: Unabhängige Reisemediziner sprechen auf der Grundlage der Diagnose des behandelnden Arztes eine Empfehlung aus, ob eine sofortige Stornierung erforderlich ist oder ob doch noch Aussicht auf rechtzeitige Genesung besteht. Der Urlauber hat so die Chance, in Ruhe bis zur Abreise abzuwarten und seinen Urlaub vielleicht doch noch zu retten. Falls sich wider Erwarten herausstellt, dass er die Reise doch nicht antreten kann, übernimmt die Versicherung die erhöhten Stornokosten.


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