Fahrradfahren ohne Haftpflichtversicherung: Der Ruin fährt mit.
07.05.2012
Tourismus & Reisen
Hamburg (VRVZ GmbH), 07. Mai 2012 - Das Verkehrsrecht-Verzeichnis (http://www.vrvz.de) weist alle Radfahrer auf eine Gefahrenquelle hin, die leider oft ignoriert wird: Fahrradfahren ohne Versicherungsschutz!
Anders als für Kfz-Halter besteht für Fahrradbesitzer keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die mögliche Schäden im Zusammenhang mit dem Fahrradfahren absichert. Dabei ist ein Fahrradfahrer ungleich mehr als ein Fußgänger einem Unfall- und Haftungsrisiko ausgesetzt.
Wie für alle Verkehrsteilnehmer gelten auch für Fahrradfahrer die Vorschriften der StVO und die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Schadensersatz. Darum ist es leichtfertig, sich, ohne eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, in den Sattel zu schwingen. Denn erfahrungsgemäß können Unfälle zwischen Fahrradfahrern oder zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern zu erheblichen Verletzungen führen. Wer aber eine andere Person schuldhaft verletzt oder in sonstiger Weise schädigt und nicht versichert ist, muss für den Schaden grundsätzlich zu 100% selbst aufkommen.
Folgender Beispielfall aus der anwaltlichen Praxis macht deutlich, was das bedeuten kann:
Ein junger Mann fuhr auf dem Rad entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße ein. (Der Radverkehr in der Gegenrichtung war hier nicht zugelassen.) Vor dem Radfahrer betrat eine Frau, zuerst verdeckt durch einen Lieferwagen, die Straße und es kam zum Zusammenstoß. Die Frau stürzte und verletzte sich erheblich, sodass sie mehrfach am Knie operiert werden musste und fast ein Jahr lang zu 100% arbeitsunfähig war.
Für den Radfahrer begann mit dem Unfall ein Alptraum. Ihn quälte nicht nur sein Gewissen, sondern auch die Erwartung eines immens hohen Schadenersatzes. Das Unfallopfer war Maklerin für exklusive Wohnimmobilien, allein der Verdienstausfall der Frau betrug über 200.000 Euro. Da er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, schien sich der einfache Angestellte durch den Fahrradunfall wirtschaftlich ruiniert zu haben.
Zu seinem Glück wurde das Verfahren durch einen Vergleich beendet. Die Frau verzichtete auf Ihre Ansprüche, nachdem der Radfahrer sich entschuldigt und ein symbolisches Schmerzensgeld gezahlt hatte, weil sie einem jungen Mann nicht die Zukunft verbauen wollte und nicht auf das Geld angewiesen war.
Ein solches "Happy End" nach Verkehrsunfällen zählt aber erfahrungsgemäß zu den absoluten Ausnahmefällen. Nicht zuletzt, weil Unfallopfer wie diese Fußgängerin oft selbst in eine wirtschaftliche Notlage geraten und deswegen dringend auf Schadensersatz angewiesen sind.
Also, Radfahrer: Unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen! Die Kosten dafür sind verschwindend gering im Vergleich zu dem Schaden, vor dem sie schützen kann!
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Kantstraße 38 22089 Hamburg
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