Pressemitteilung von Sabine Schmidberger

Einmal pusten bitte!


Tourismus & Reisen

München, 12. Juni 2012 (ss) - Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss auf Notfälle vorbereitet sein. In Deutschland gehören ein Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste zur vorschriftsmäßigen Ausrüstung und sollten regelmäßig gecheckt werden. Im europäischen Ausland gelten aber z.T. sehr unterschiedliche Vorschriften. Neu ab 1. Juli: In Frankreich müssen Autofahrer dann einen Alkoholtester für den Selbsttest dabei haben.

Feuerlöscher in Polen

Jedes europäische Land hat so seine eigenen Vorschriften und Empfehlungen was mitzuführen ist - ansonsten wird ein Bußgeld fällig. Unterschieden wird z. T. auch, ob es sich um ein im jeweiligen Land zugelassenes Auto handelt. So müssen z. B. in Polen nur polnische Fahrzeuge mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, deutsche Autos betrifft diese Vorschrift nicht. In Slowenien muss eine Ersatzglühbirne für"s Abblendlicht griffbereit sein. Da in vielen Ländern die Taglicht-Pflicht gilt, ist es sinnvoll auch an weitere Ersatzbirnen zu denken. Während in allen Ländern eine gewisse Pflichtausrüstung gilt, gibt es in Großbritannien und Irland nur Empfehlungen. Weitere Informationen zu Verkehrsregeln weltweit gibt es unter http://www.autoeurope.de.

Mietautos sind bestens ausgerüstet

Wer sich im europäischen Ausland ein Auto mietet, kann sich darauf verlassen, dass dieses vorschriftsmäßig ausgerüstet und auf dem neuesten Stand ist. "Bei Übernahme des Mietautos sollte auch geprüft werden, wo sich Warndreieck, Warnwesten sowie auch Ersatzreifen und Fahrzeugheber befinden. Je nach Fahrzeugtyp kann dies an sehr unterschiedlichen Orten platziert sein und sollte im Notfall schnell zur Hand sein," rät Detlef Hofmann, Geschäftsführer von Auto Europe.
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Auto Europe Deutschland GmbH
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COMEO
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