Geprüfte Sauberkeit in Hotels ist Trumpf
22.06.2012 / ID: 66420
Tourismus & Reisen
(Rüsselsheim/Oberlahr, 22. Juni 2012) Ohne geprüfte Sauberkeit und Sicherheit geht es nicht mehr in der Tophotellerie: Bereits zum zweiten Mal erhielt nun der Hotelpark "Der Westerwald Treff" in Oberlahr (www.westerwaldtreff.de) die bundesweit anerkannte Auszeichnung "Gastro Smiley" ( http://www.gastro-smiley.eu ). Hotelprüfer Ulrich Jander checkte die Tourismusanlage in Sachen Service, Qualität und Sicherheit sowie untersuchte die Hygiene in der Küche. Das Ergebnis: alle Kriterien wurden voll erfüllt. Der aus dem Fernsehen bekannte "Hotelchecker" prüft jährlich hunderte Hotels. Dabei fallen 25 Prozent der Betriebe durch.
"Hotelgäste fragen nach vertrauenswürdigen Siegeln wie dem bundesweit anerkannten "Gastro Smiley"", berichtet Hotelchefin Tanja Ehlscheid-Schelzke. "Uns geht es dabei auch darum, von einem Außenstehenden bestätigt zu bekommen, ob sich auch keine Betriebsblindheit eingeschlichen hat, und ob man alles richtig macht. Gut ist aufgezeigt zu bekommen, wo Schwachstellen zu finden sind", so die Hotelière. Ulrich Jander überprüfte die Hotelanlage akribisch und sprach lediglich ein paar kleine Empfehlungen aus. Im Großen und Ganzen war er mit dem Testergebnis sehr zufrieden. Das Testergebnis mit 97 Prozent fällt überdurchschnittlich aus.
"Mein Fazit: Man sieht, hier steht eine Frau am Ruder. Gut gefallen hat mir auch das Ambiente des Objekts", so Jander. Heutzutage, so der Hotelchecker, achten viele Gäste sehr auf das Ambiente: Wichtig sie es, den Gästen auch "etwas fürs Auge" zu bieten, und nicht nur "einfach alles so lassen, wie es ist, es ist gut genug so."
Mit dem "Gastro Smiley" werden nur absolut reine Gastbetriebe ausgezeichnet. "Jedes vierte Hotel fällt bei den Hygienechecks durch", berichtet Jander. Dann erfolgt meist mit detaillierter Beratung die Aufarbeitung des Falles. Denn Hygieneverstöße in der Gastronomie und Hotellerie geraten vermehrt ins öffentliche Licht. Mit der Novellierung des sog. Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) müssen schwerwiegende Verstöße gegen Hygienevorschriften veröffentlicht werden. Die neuen Regelungen treten am 01. September in Kraft. Das seit 2007 geltende Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet Behörden Verstöße gegen Hygienevorschriften, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist, veröffentlichen müssen. Zwar müssen die betroffenen Unternehmen vorher grundsätzlich angehört werden. Aber bei Gefahr im Verzug seien Ausnahmen gestattet. "Steht die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern auf dem Spiel, werden Behörden handeln", prophezeit Jander.
"Es gibt immer mehr Gastbetriebe, die sich von den Mitbewerbern abheben wollen und sich freiwillig in Sachen Hygiene, Qualität und Sicherheit checken lassen, um damit den entsprechenden Wettbewerbsvorteil zu genießen", stellt Jander fest. Für Banken, Versicherungen und Konzerne, die Tagungen durchführen, sind solche Zertifizierungen längst eine Pflichtübung. Dies hänge auch mit dem sogenannten Travel Risk Management zusammen, so Jander. Das heißt, der Arbeitgeber muss bei der Auswahl von Tagungshotels seine Fürsorgepflicht wahrnehmen. "Auch für uns geht es darum, unser gutes Produkt dem Gast rüberzubringen und es zeigt sich wieder, dass die getätigten Investitionen richtig waren", sagte Hoteldirektorin Ehlscheid.
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http://www.gqh-hotel.de
ASD Arbeitsmedizinischer & Sicherheitstechnischer Dienst Rüsselsheim GmbH
Odenwaldstr. 19 65429 Rüsselsheim
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