Pressemitteilung von Dea Banse

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12.11.2012 / ID: 87705
Tourismus & Reisen

München, 09. November 2012 - Aufklärung für Reisende: Viele Urlauber wissen nicht, welche Leistungen die sogenannte EHIC-Karte (European Health Insurance Card) abdeckt und für welche Kosten eine private Auslandskrankenversicherung aufkommt. Im Ernstfall sind viele Reisende dann verunsichert, wer die Kosten für ihre Behandlung übernimmt. Die ERV, Marktführer in Sachen Reiseschutz, erklärt die Unterschiede zwischen der EHIC-Karte und einer Auslandskranken-versicherung und weiß, von welchen Zusatzleistungen Urlauber im Notfall mit einer Auslandskrankenversicherung profitieren.

Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV: "Manche Reisende kennen noch den Auslandskrankenschein - die EHIC-Karte ist dessen Nachfolger und automatisch auf der Rückseite der regulären Krankenkassen-Karte integriert. Sie übernimmt die Kosten der stationären und ambulanten Behandlungen in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien bis zur Höhe des deutschen Satzes. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, trägt der Urlauber selbst, wenn er keine Auslandskranken-versicherung abgeschlossen hat."

Was passiert, wenn Urlauber nicht über ihre Rechte Bescheid wissen, zeigen aktuelle Fälle aus Spanien, die Experten aufhorchen lassen: "Britische Tageszeitungen berichten, dass spanische Krankenhäuser immer öfter versuchen, Leistungen der EHIC auf die Auslandskrankenversicherung des Urlaubers zu schieben," warnt Esther Grafwallner. In manchen Fällen werden Patienten selbst bei leichten Verletzungen oder Erkrankungen überteuerte Behandlungen angeboten, was wiederum die Schadensansprüche unnötig in die Höhe treibt. Mit einem Reiseversicherer wie der ERV sind Urlauber auf der sicheren Seite: Der Reiseversicherer übernimmt die Abstimmung mit den Ärzten und Behörden vor Ort und erstattet die Mehrkosten des erhöhten Satzes.

Service-Plus in der Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung bietet aber noch mehr, wie z.B. die Beratung durch die Notrufzentrale des Reiseversicherers oder den Krankenrücktransport. Bei der ERV ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport in der Auslandskrankenversicherung inkludiert. Wenn Reisende erkranken oder einen Unfall erleiden und ihre Genesung in der Heimat fortsetzen möchten, entscheiden nicht die behandelnden Ärzte vor Ort, sondern die Ärzte der Notrufzentrale der ERV. Damit kann der Patient - sofern er transportfähig ist und es wünscht - in ein heimisches Krankenhaus transportiert werden, unabhängig davon, ob eine Behandlung auch am Urlaubsort möglich gewesen wäre.

Kompetente Unterstützung im Notfall
Weiterer Vorteil einer Auslandskrankenversicherung der ERV: Die Notrufzentrale berät Urlauber zu deutsch- oder englischsprachigen Ärzten vor Ort oder informiert sie über Ersatzmedikamente, wenn die auf der Reise benötigten Arzneien abhandenkommen. Auch wer sich kurzfristig für eine Reise entscheidet, kann die Auslandskrankenversicherung problemlos bis kurz vor dem Reiseantritt abschließen - auch als praktische Jahres-Auslandskrankenversicherung (http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/jahresreiseversicherung/jahres-auslandskrankenversicherung.html), die für Reisen innerhalb eines Jahres gilt.

Für einen umfassenden Schutz sorgt das Reiseschutzpaket der ERV, das auch in einer Jahres-Variante buchbar ist. Darin ist neben einer Auslandskrankenversicherung eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung (http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/reiseruecktrittsversicherung/reiseabbruchversicherung.html), der RundumSorglos Service und eine Reisegepäckversicherung enthalten. Damit sind Urlauber ein ganzes Jahr lang abgesichert, und das nicht nur im Sommerurlaub, sondern auch bei jeglichen anderen Reisen, wie Wochenend-Trips oder Familienbesuchen, sofern die Versicherten dabei weiter als 50 Kilometer vom Wohnort reisen.

Unternehmenskontakt:
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Telefon: 089/4166-1766
Fax: 089/4166-2717
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EHIC Krankenhaus Auslandskrankenversicherung Reisen

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