Nachverzollung für Yachten in Kroatien - erste Eckdaten von SeaHelp
12.01.2013
Tourismus & Reisen
Die zuständigen kroatischen Finanzbehörden haben einen ersten Leitfaden im Rahmen der kürzlich publizierten Durchführungsverordnung zur Nachverzollung erarbeitet, aus dem hervorgeht, welche Unterlagen die Eigner beibringen müssen und wie der verwaltungstechnische Ablauf vonstatten geht. SeaHelp (http://www.sea-help.eu), der führende Pannendienst der Adria arbeitet eng mit allen involvierten Behörden zusammen und bietet den Eignern einen "all-inclusive-Service" zur Nachverzollung an, um ihnen den kroatischen Behördenmarathon zu ersparen. Gleichzeitig bemüht sich SeaHelp, alle betroffenen Skipper über die neuesten Entwicklungen dieser Regelung, die mit heißer Nadel gestrickt wurde, zu informieren. Die nachstehende Tabelle gibt einen ersten Aufschluss darüber, welche Schritte nötig sind, um noch bis zum 31.5.2013 fristgerecht die erforderlichen Papiere in den Händen zu halten.
Eine Frage bleibt jedoch weiterhin unbeantwortet: Wie werden nach dem EU-Beitritt Kroatiens die Wasserfahrzeuge ausländischer Eigner behandelt, die älter sind als acht Jahre? Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, steht SeaHelp in engem Kontakt mit den zuständigen Dienststellen der kroatischen Finanzbehörden und der EU-Kommission in Brüssel. Nach derzeitigem Erkenntnisstand und Auskunft des kroatischen Hauptzollamtes bedarf es dazu eines besonderen Beschlusses des kroatischen Parlaments, der nicht vor Ende März erwartet wird. Dann würde die Zeit allerdings knapp. Um den betroffenen Eignern diese Art von "kroatischem Roulette" zu ersparen, findet derzeit ein reger Austausch zwischen SeaHelp (http://www.sea-help.eu) und den zuständigen Vertretern der EU statt, mit dem Ziel, eine rechtsverbindliche Aussage zu treffen. Die SeaHelp-Initiative wird in Brüssel sehr ernst genommen, dort hat man die Probleme der betroffenen Eigner mittlerweile realisiert und bemüht sich um Lösungen. Der Zielkonflikt auf den Punkt gebracht: Kommt die Regelung, dass Boote, die älter sind als acht Jahre, auch nach dem EU-Beitritt von der Nachverzollung und der Einfuhr-Umsatzsteuer befreit sind oder nicht? Die Antwort darauf kann für die betroffenen Eigner erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die je nach Zeitwert der Schiffes bis zu einigen Millionen Euro teuer werden könnten.
Bis zu einer abschließenden Lösung aller anstehenden Fragen sollten die Eigner, die unter die Regelung fallen könnten, schon mal Vorsorge treffen und sich kostenlos und unverbindlich für die mögliche anstehende Umflaggung bei SeaHelp registrieren. Das geht ganz einfach: Eine Mail mit Bootsregistrierung und Versicherungspolice an SeaHelp schicken (steuer@sea-help.eu) oder die Unterlagen faxen an 0043 6133627290. Danach wird der Antrag entsprechend registriert und sobald vollständige Klarheit herrscht, erhält der Eigner von SeaHelp ein verbindliches, individuelles Angebot. Zusätzlich werden alle registrierten Eigner natürlich ständig per Mail über die neuesten Entwicklungen informiert.
Als Schnittstelle zwischen den involvierten Behörden in Brüssel und Zagreb verfügt SeaHelp in Fragen der Nachverzollung und der Einfuhr-Umsatzsteuer über ein Netzwerk kompetenter Ansprechpartner, das es erlaubt, die betroffenen Eigner ständig über neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu informieren. Auf der SeaHelp-Homepage (http://www.sea-help.eu) ist man zu diesen Fragen immer bestens informiert. Bereits jetzt findet man dort alle bisher bekannten Fakten, Daten, anfallende Gebühren und zu erledigende behördliche Auflagen zum Thema der Nachversteuerung.
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