Familienurlaub ohne Reue
18.01.2013 / ID: 97343
Tourismus & Reisen
München, 18. Januar 2013 - Während draußen der Winter Deutschland im Griff hat, planen viele Familien das Urlaubsjahr 2013. Der Grund: Zu Jahresbeginn locken viele Reiseveranstalter mit günstigen Frühbucherrabatten. Wer aufgrund von schulpflichtigen Kindern an die Ferienzeit gebunden ist, profitiert jetzt noch von einer großen Auswahl. Doch in den Monaten bis zum Urlaubsstart kann viel passieren. Machen eine plötzliche Viruserkrankung der Kinder oder eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung eines Elternteils einen Strich durch die Reisepläne, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten der entgangenen Reise. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn am Urlaubsort medizinische Behandlungen notwendig werden.
Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, erklärt: "Familien unterliegen einem höheren Risiko, denn Kinder schnappen rasch eine Grippe oder Kinderkrankheit auf. Dann muss die ganze Familie ihre Reise absagen. Wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, erstattet die ERV zum Beispiel bei unerwarteten schweren Erkrankungen oder Kurzarbeit die Stornokosten. So entsteht Ihnen trotz entgangener Urlaubsfreuden wenigstens kein finanzieller Schaden."
Kompetente Hilfe durch die Notrufzentrale
Auch während des Urlaubs profitieren Familien von der Hilfe eines kompetenten Versicherungspartners, zum Beispiel bei medizinischen Notfällen. So sind Reisende häufig überfordert, wenn sie am Urlaubsort einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt finden müssen. Wer eine Auslandskrankenversicherung der ERV abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite, denn die Notrufzentrale steht in solchen Fällen mit Rat zur Seite. Eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet aber noch weitere Leistungen: "Um das Wohl der Familienmitglieder zu gewährleisten, zahlt sich eine Auslandskrankenversicherung aus, denn was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen erstatten die Behandlungskosten nur im europäischen Ausland oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. In allen anderen Ländern muss der Reisende für die Behandlungskosten selbst aufkommen. In dem Fall hilft nur eine Auslandskrankenversicherung." Diese hat noch weitere Vorteile: Die Notrufzentrale der ERV organisiert auch den medizinischen Rücktransport.
Rücktransport in die Heimat
Wenn Reisende erkranken oder einen Unfall erleiden und ihre Genesung in der Heimat fortsetzen möchten, entscheiden nicht die behandelnden Ärzte vor Ort, sondern die Ärzte der Notrufzentrale der ERV. Damit kann der Patient - sofern er transportfähig ist und es wünscht - in ein heimisches Krankenhaus transportiert werden, unabhängig davon, ob eine Behandlung auch am Urlaubsort möglich gewesen wäre.
Familien, die außer einem Sommerurlaub weitere Reisen innerhalb eines Jahres unternehmen, sollten eine Jahresversicherung abschließen. Sowohl die
Reiserücktritts- als auch die Auslandskrankenversicherung der ERV sind in einer Jahresvariante abschließbar. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich für das praktische Paketangebot der ERV. Darin sind eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung, eine Reisegepäckversicherung und der RundumSorglos-Service inbegriffen. Mit dem Jahres-Paket sind Familien auch bei Städtereisen, Winterurlauben oder Besuchen bei mehr als 50 Kilometer entfernt lebenden Verwandten abgesichert.
Unternehmenskontakt:
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Rosenheimer Straße 116
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