Pressemitteilung von Jürgen Kunze

Preiserhöhungen bei Strom und Gas nicht einfach hinnehmen - Wechsel dauert maximal 21 Tage


04.03.2013 / ID: 104269
Umwelt & Energie

Zum 1. März 2013 steigen bundesweit wieder bei vielen Energieversorgern die Bezugspreise für Strom - oft im zweistelligen Bereich.
Die Stadtwerke München ( SWM ) - größter kommunaler Versorger in Deutschland - erhöhen den Strompreis erneut um satte 15 Prozent, nachdem sie ihn bereits zum Jahreswechsel um 12 Prozent verteuert hatten. Die Stadtwerke Landsberg stehen dem nicht nach und verteuern den Strom in der Grundversorgung ebenfalls um 15 Prozent. Bei der Stadtwerken Görlitz wird der Strom um 12,5 Prozent und bei den Stadtwerken Bielefeld 11,6 Prozent teurer. In Köln erhöht der Versorger RheinEnergie um 8,5 Prozent und in Tübingen steigt der Strompreis bei den Stadtwerken um 8,4 Prozent an.

Beispiel RWE - Grundversorgung

Der Energiekonzern RWE erhöht den Strompreis in der Grundversorgung ( Tarif: RWE Klassik Strom ) um 10,5 Prozent. Ein Durchschnittshaushalt mit 2500 Kwh Verbrauch landet mittlerweile in diesem Tarif bei einer Jahresrechnung von 824 Euro. Wer als RWE-Kunde in der Grundversorgung zum Konkurrenten Vattenfall oder zum unabhängigen Anbieter Stromio ( Grünwelt Energie ) wechselt, kann hier über 200 Euro im Jahr einsparen.

Wechsel aus Grundversorgung jederzeit möglich

Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit möglich. Dazu muss nicht einmal eine Kündigung eingereicht werden. Es genügt, im Stromrechner den neuen Anbieter zu wählen und per Formular zu beauftragen, den Wechsel einzuleiten. Ist die Kündigung bestätigt, dauert es noch maximal drei Wochen, bis die Versorgung beim neuen Anbieter beginnen kann. Die Schlussrechnung mit einer Rückzahlung oder Nachforderung kommt automatisch per Post.

Bei Preiserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht für alle Tarife

Auch wer nicht in der Grundversorgung ist, muss die neuen Preise nicht unwidersprochen hinnehmen. Jeder Kunde kann bei einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Das bestätigt auch der Energierechtsexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW: "Nimmt der Energieversorger eine Preiserhöhung vor, so besteht für alle Strom- und Gaskunden ein Sonderkündigungsrecht."

Link zum <a href="http://www.clever-strom.de/tarifrechner/index.html" target="_blank">Tarifrechner Strom</a>

Link zum <a href="http://www.auxilis.de/images/formular/auxilis_musterkuendigung_strom.pdf" target="_blank">Musterformular Sonderkündigung </a>
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