Hartz-IV-Regelleistung deckt Stromkosten nicht
19.03.2013 / ID: 107042
Umwelt & Energie
(ddp direct) Die monatlichen Stromkosten übersteigen den dafür vorgesehenen Anteil am Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Bundesdurchschnitt beträgt die Differenz zwischen dem Regelbedarf für Energie* für Hartz-IV-Empfänger und den Stromkosten** für einen Single-Haushalt 31 Prozent, 2011 waren es noch 26 Prozent. Am 01.01.2013 wurde das ALG II um 2,14 Prozent (acht Euro) auf 382 Euro angehoben, gleichzeitig sind zu Jahresbeginn die Strompreise in der Grundversorgung im Schnitt um etwa zwölf Prozent gestiegen.
Dies ermittelte das <a href="http://www.check24.de/strom/" target="_blank" title="CHECK24 Stromvergleichsrechner">unabhängige Stromvergleichsportal CHECK24.de</a>. Besonders betroffen sind Bewohner aus den ostdeutschen Bundesländern. Dort sind 10,5 Prozent der Bevölkerung auf Hartz IV angewiesen, in Westdeutschland sind es nur 6,2 Prozent.*** Außerdem ist der Strompreis in Ostdeutschland durchschnittlich um 3,19 Prozent höher als in Westdeutschland.
Stromkosten im Schnitt um 31 Prozent höher als Hartz-IV-Satz für Energie
Eine alleinstehende Person zahlt im Durchschnitt monatlich 41,88 Euro für Strom. Im ALG-II-Regelsatz ist aber für Wohnen, Energie und Instandhaltung lediglich ein Betrag von 31,94 Euro vorgesehen.* ALG-II-Bezieher müssen somit rund zehn Euro (31 Prozent) im Monat zum Beispiel bei Nahrungsmitteln oder Kleidung einsparen.
Bei der gleichen CHECK24-Untersuchung im Jahr 2011 lag der Unterschied noch bei 26 Prozent, die Belastung ist also seit 2011 von acht Euro um 25 Prozent auf rund zehn Euro gestiegen.
Differenz zwischen ALG-II-Regelsatz und Stromkosten bis zu 144 Euro pro Jahr
Die Differenz zwischen dem im Arbeitslosengeld II vorgesehenen Betrag und den tatsächlichen Ausgaben für Strom ist in Thüringen am größten: Die Stromkosten sind pro Monat um zwölf Euro (38 Prozent) höher als die Bemessung für Energie bei Hartz IV – das sind 144 Euro im Jahr. Die niedrigste Differenz im Bundesländervergleich gibt es in Bremen. Dort liegen 6,65 Euro (21 Prozent) zwischen dem durchschnittlichen Strompreis und dem Regelsatz. Tatsächlich aber reicht in keinem deutschen Bundesland die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II, um die Stromkosten zu decken.
Ostdeutsche mehrfach betroffen: viele ALG-II-Bezieher und teurer Strom
Besonders betroffen sind, wie bereits 2011, Bewohner der ostdeutschen Bundesländer. 10,5 Prozent der Bevölkerung beziehen in Ostdeutschland ALG II, während in Westdeutschland nur 6,2 Prozent auf die staatliche Hilfe angewiesen sind. Zudem ist der Strom im Schnitt um 3,19 Prozent teurer als in Westdeutschland. Im Durchschnitt bezahlen ostdeutsche Single-Haushalte 43 Euro im Monat. Das sind um 11,06 Euro (35 Prozent) mehr, als im Regelsatz für Energiekosten vorgesehen sind.
Im Gegensatz dazu kostet Strom in Westdeutschland durchschnittlich 41,67 Euro pro Monat, die Differenz zwischen dem Preis und dem Hartz-IV-Satz liegt bei 30 Prozent (9,73 Euro).
Stromanbieterwechsel für Verbraucher mit schlechter Bonität kaum möglich
Der Wechsel vom Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Anbieter ist für Verbraucher mit schlechter Bonität (zum Beispiel ALG-II-Bezieher, Arbeitslose) kaum möglich, da viele Versorger Bonitätsprüfungen durchführen.
Es gibt für einkommensschwache Haushalte keine einfache Lösung für einen Energieanbieterwechsel: Selbst Vorauskasse-Tarife sind aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen können es sich viele Verbraucher nicht leisten, Strom für ein Jahr im Voraus zu bezahlen. Zum anderen trägt der Kunde im Falle einer Insolvenz des Anbieters das volle Risiko. Einzig bei Vorauskasse-Tarifen von Stadtwerken besteht kein Risiko. Die Kostenersparnis dieser Tarife ist aber meist gering.
*Hartz-IV-Satz für Wohnen (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt 8,36 Prozent der Regelleistung;
Regelleistung für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 382 Euro monatlich (8,36 Prozent von 382 Euro = 31,94 Euro); Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html
**Durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Ein-Personen-Haushalts: 1.500 kWh, alle Preise ausgehend vom Grundversorgungstarif
***Statista, Stand Februar 2013; Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/4275/umfrage/anteil-der-hartz-iv-empfaenger-an-der-deutschen-bevoelkerung/
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=== Auswertung Hartz IV vs. Stromkosten (Dokument) ===
Der Arbeitslosen-II-Regelsatz (Hartz IV) für Wohnen, Energie und Instandhaltung reicht in keinem deutschen Bundesland aus, um die tatsächlich anfallenden Stromkosten zu decken. Das ergab eine Studie des unabhängigen Vergleichsportals CHECK24.de.
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