Pressemitteilung von Mario Hess

Hochwasser: Welche Versicherung übernimmt den Schaden?


04.06.2013 / ID: 120210
Umwelt & Energie

(NL/5625503468) Versicherung-vergleichen.net informiert: Während in vielen Regionen Deutschlands die Menschen noch Sandsäcke stapeln und auf die nächste Hochwasserwelle warten, beginnen anderenorts bereits die Aufräumarbeiten. Meist bleibt Betroffenen allerdings nicht mehr viel von ihrem Besitz. Um zumindest die finanziellen Schäden schnell zu regulieren, führt der erste Weg zum Versicherer. Aber welche Versicherung ist zuständig?

Schaden an Dach und Fassade: Wohngebäudeversicherung

Hausbesitzer sollten Schäden am Gebäude der Wohngebäudeversicherung melden. Jene reguliert üblicherweise Schäden an Fassade und Dach - inklusive Fenstern und Türen. Wichtig: Die Wohngebäudeversicherung muss den Schutz vor sogenannten Elementarschäden einschließen. Bei zahlreichen Versicherern lässt sich der Elementarschutz nur per Zusatzvereinbarung in den Vertrag aufnehmen. Zusätzlich versicherbar sind z. B. Schäden bei Überschwemmungen, Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag oder Gewässerschäden.

Hausratsversicherung für Möbel und Inventar

Schäden an Möbeln oder anderem Hausrat innerhalb geschlossener Räume übernimmt die Hausratversicherung. Wie bei der Wohngebäudepolice müssen jedoch Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser Bestandteil des Vertrags sein. Standardmäßig schließt der Leistungsumfang u. a. die Kostenübernahme bei Sturm- und Hagelschäden, Feuer, Explosionsschäden sowie Leitungswasserschäden ein. Mehr Informationen zur Hausratversicherung finden sich detailliert unter <a href="http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/" title="http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/">http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/</a>

Teilkasko übernimmt Schäden am Auto

Steht das Auto tief im Wasser deckt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Totalschaden. Lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung sowie der Abtransport des Wracks (bei fehlendem Schutzbrief) muss der Fahrzeugbesitzer aus eigener Tasche zahlen. Die Kfz-Teilkasko erstattet den Wiederbeschaffungswert des Wagens abzüglich des potentiellen Restwerts.

Was die Teilkasko einschließt, lässt sich unter <a href="http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/teilkasko/" title="http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/teilkasko/">http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/teilkasko/</a> nachlesen

In jedem Fall sollten Versicherungen umgehend und schnell informiert werden. Versicherungsexperten raten dazu, die Schäden jeweils umfassend zu dokumentieren.
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Concitare GmbH
Mottelerstr. 23 04155 Leipzg

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