Checkliste der notwendigen Aufgaben zur Strompreiskompensation verfügbar
03.02.2014 / ID: 155522
Umwelt & Energie
Seit dem 01.01.2014 läuft die Frist zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (auch SPK oder Strompreiskompensation genannt). Mit diesen Beihilfen soll für Unternehmen der deutschen Industrie in bestimmten stromintensiven Sektoren und Teilsektoren ein Teil der durch den Europäischen Emissionshandel entstandenen Kosten des Strombezugs kompensiert werden. Entsprechend knüpfen die Beihilfen an den Stromverbrauch von Anlagen an.
Zur erfolgreichen Antragstellung auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten bietet das Beratungsunternehmen GALLEHR+PARTNER® eine öffentlich zugängliche Checkliste der einzelnen Arbeitsschritte bis zur vollständigen Übermittlung der Anträge an. Bei der Erstellung der Checkliste haben die Experten auch auf die Reihenfolge geachtet, um ein effizientes Zeitmanagement zu ermöglichen.
Die Beihilfen für indirekte CO2-Kosten sind für die Jahre 2013 bis 2020 geregelt und können jeweils nachträglich für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden. Die Beihilfeanträge für das Antragsjahr 2013 müssen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständiger Behörde bis spätestens bis Freitag den 30.05.2014 elektronisch signiert über die Virtuelle Poststelle (VPS) eingereicht werden. Zu spät eingereichte Anträge werden nicht angenommen. Die Beihilfe für jeweilige Antragsjahr würde entfallen.
Das Antragsverfahren ist stark an das elektronische Verfahren zur Beantragung von kostenlosen Emissionsberechtigungen im Europäischen Emissionshandel angelehnt. Die Voraussetzungen der Beihilfe und ihre Berechnung ergeben sich aus der Förderrichtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten).
Für die weiteren Antragsjahre ist die Ausschlussfrist der Antragstellung auf den 30.03. des Folgejahres terminiert.
Die Checkliste mit unterschiedlichen Hintergrundinformationen und weiterführenden Links ist unter http://www.gallehr.de/kompetenz/emissions-trading/strompreiskompensation/checkliste-erfolgreicher-antrag-spk/ zu erreichen.
Gallehr Sustainable Risk Management GmbH
Herr Sebastian Gallehr
Hauptstrasse 43
61184 Karben
Deutschland
fon ..: 060399263686
fax ..: 060399263689
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email : sebastian.gallehr@gallehr.de
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