Wohnungseigentümergemeinschaften vor Gaspreiserhöhungen besonders geschützt
16.04.2015 / ID: 192872
Umwelt & Energie
Bayreuth. Wohnungseigentümergemeinschaften genießen bei Gaslieferverträgen unter Umständen dieselben Schutzrechte wie Verbraucher. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor kurzem entschieden. Eigentümergemeinschaften sind somit bei Energielieferungsverträgen stärker geschützt als Unternehmer. Darauf weist der Energiedienstleister ISPEX AG aus Bayreuth hin.
"Ob es richtig ist, Unternehmen und Privatpersonen bei Preisanpassungsklauseln unterschiedlich zu behandeln, sei dahingestellt. In jedem Fall sollten die Hausverwaltungen ihre Lieferverträge und Bezugskonditionen von Experten auf die Ölpreisbindung und die Konditionen prüfen lassen", rät Gasmarktexperte Stefan Arnold von der ISPEX AG.
Die Richter hatten über mehrere Klagen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegen Klauseln in den Gaslieferverträgen entschieden. Die Kläger wehrten sich gegen Preisanpassungsklauseln in Verträgen, die sie mit Eon geschlossen hatten und wollten die höheren Preise nicht akzeptieren. In den Verträgen waren die Gaspreise an die Ölpreisentwicklung gekoppelt. Für Mieter einer Privatwohnung hatte der BGH die Ölpreisbindung bereits im Jahr 2010 für unwirksam erklärt und musste nun klären, ob die Eigentümerzusammenschlüsse als Verbraucher anzusehen sind.
Nach Auffassung der Richter benachteiligen die umstrittenen Bestimmungen die Eigentümer unangemessen und seien daher unwirksam. Eine Person verliere ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch, dass sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sei. Die Richter haben nun entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften den Verbrauchern gleichzustellen seien, wenn ihnen mindestens ein Verbraucher angehöre und der Vertrag nicht gewerblichen Zwecken diene.
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