Photovoltaikanlagen bringen die Energiewende zum Mieter
02.10.2015 / ID: 206812
Umwelt & Energie
Waghäusel. Mieterstrommodellen in Kombination mit modernen Solaranlagen gehört die Zukunft. Von aktuellen Gesetzesänderungen bei der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Mieterstrommodelle mit solchen Anlagen schwierig machen, sind Projekte mit Solaranlagen nicht betroffen. Professionelle Projekte und entsprechend kalkulierte Modelle mit Photovoltaikanlagen sind daher auch in Zukunft wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Darauf weist der unabhängige Solaranlagenprojektierer WIRSOL hin, der mit seinen Photovoltaikanlagen erste Mieterstrommodelle umgesetzt hat.
Gesetzesänderung erschwert Mieterstrom mit KWK-Anlagen
Für viele Mieterstromprojekte mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird es durch den aktuellen Gesetzentwurf zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kritisch. Nach dem Entwurf soll der KWK-Zuschlag vor allem dann gezahlt werden, wenn der Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Das ist bei Mieterstrom-Projekten nicht der Fall.
Bislang können KWK-Mieterstromprojekte nur eine Regelung im Paragrafen 7 des Gesetzentwurfs nutzen. Danach ist der Zuschlag für KWK-Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis 50 Kilowatt, der nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird, mit vier Cent je Kilowattstunde aber zu gering. Hinzu kommt, dass Modelle, bei denen Mieter ihren Strom von einer von Dritten betriebenen KWK-Anlage beziehen, aktuell nicht berücksichtigt sind. Wird der Strom dagegen ins öffentliche Netz eingespeist, soll der geplante Zuschlag laut Gesetzentwurf für den Leistungsanteil bis 50 Kilowatt acht Cent je Kilowattstunde betragen, dann bis 250 Kilowatt fünf Cent, bis zwei Megawatt 4,4 Cent und für den Leistungsanteil über zwei Megawatt 3,1 Cent je Kilowattstunde. Das, so befürchten Experten, könnte das aus für KWK-Anlagen in Mieterstrommodellen bedeuten.
Mieterstrom aus Solaranlagen gehört die Zukunft
Einfach und wirtschaftlich bleiben dagegen Mieterstrommodelle mit Photovoltaikanlagen. "Mieterstrommodellen mit Photovoltaikanlagen gehört die Zukunft, weil sie ökonomisch und ökologisch sinnvoll umgesetzt werden können", erklärt Peter Vest, Geschäftsführer der Wircon GmbH.
Bei einer Einspeisevergütung von knapp über 11 Cent und einer EEG-Umlage von derzeit 6,17 Cent sind die Mieterstrommodelle mit Photovoltaikanlagen vor allem auch wirtschaftlich weiterhin sinnvoll. Das Prinzip ist einfach: Mehrfamilienhäuser erzeugen ihren eigenen Strom mittels Photovoltaikanlage. Zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz trägt dazu bei, um etwaige auftretende Schwankungen auszugleichen. Die Abrechnung ist unabhängig von den Nebenkosten und läuft für die Mieter wie gewohnt. Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlage wird durch die EEG-Vergütung langfristig garantiert und gesichert.
Durch den Bezug des Sonnenstroms direkt vom Dach eines Mehrfamilienhauses ermöglichen die Mieterstrommodelle mit Solaranlagen den Mietern eine echte Beteiligung an den Vorteilen der Energiewende. Die Energiewende wird damit sozial. Über den Wegfall der meisten staatlichen Umlagen sinkt die finanzielle Belastung der einzelnen Haushalte; auch regelmäßige Preiserhöhungen müssen sie nicht mehr befürchten. Der Hausbesitzer bzw. Vermieter kann von dem Modell vor allem durch die Steigerung von Attraktivität und Wertigkeit seines Objektes profitieren.
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