Kommunen müssen auch bei den Energiekosten sparen
07.07.2016
Umwelt & Energie
Erlenbach. Die Kommunen müssen in allen Bereichen Kosten reduzieren, damit sie ihren Aufgaben und Pflichten ihren Bürgern gegenüber nachkommen können. Die Haushaltstöpfe sind leer und der Bund kann auch nicht aushelfen. Um Kürzungen für Einrichtungen, die den Bürgern zu Gute kommen, zu verhindern, ist ein genauer Blick auf die jeweiligen Energiekosten der Kommune zu empfehlen. Darauf weisen die Energieexperten des Energieversorgers DEG Deutsche Energie GmbH hin, der unter anderem den Deutschen Bundestag mit Gas beliefert.
In den Energiekosten versteckt sich meist ein enormes Einsparpotenzial. Viele Kommunen haben bei ihren Einrichtungen noch nicht auf den professionellen Einkauf von Strom und Gas umgestellt. "Die richtige Einkaufspolitik ist aber äußerst wichtig, da Energielieferanten wie wir flexibel an den Großhandelsbörsen Strom und Gas einkaufen und so in der Lage sind, die gesunkenen Beschaffungspreise an unsere Kunden weitergeben zu können", erläutert Tillmann Raith, Geschäftsführer der DEG Deutsche Energie GmbH.
Die Durchführung von Ausschreibungen zur Strom und Gasbeschaffung zur richtigen Zeit kann helfen, die Energiekosten langfristig zu senken und somit die Budgets zu entlasten. Hat ein Kunde beispielsweise im Juni 2014 Strom für die Jahre 2015 und 2016 eingekauft, lag der Börsenpreis damals bei 38,505 Euro je Megawattstunde. "Das bedeutet, der Kunde hat für 4 Cent je Kilowattstunde gekauft. Heute kann er die gleiche Menge für 2017 und 2018 für 3 Cent bekommen. Bei Gas lag der Börsenpreis in dieser Zeit bei 24,785 Euro je Megawattstunde. Damit hat der der Kunde hat für 2,55 Cent je Kilowattstunde gekauft und erhält heute die gleiche Menge für 2017 und 2018 für 1,7 Cent.
DEG hat viel Erfahrung mit großen Liegenschaften
Seit 2016 beliefert die DEG den Deutschen Bundestag mit Gas. Das sind durchschnittlich 16 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr. Neben dem Bundestag beliefert die DEG auch energieintensive Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen, aber eben auch ganze Kommunen und Landkreise.
"Der Energieverbrauch für diese Immobilien ist um einiges höher als die 16 Millionen Kilowattstunden des Bundestages", weiß Vertriebsleiter Olaf Ruppe. "Durch unsere schlanken Unternehmensprozesse und unsere transparente und vor allem faire Preispolitik können die Kommunen eine Menge Geld sparen. So haben wir auch den Zuschlag bei der Ausschreibung des Deutschen Bundestages bekommen", erklärt Energieexperte Ruppe.
Öffentliche Auftraggeber, wie Kommunen, sind seit April 2016 verpflichtet, die Vergabe von Strom und Gas mittels eines elektronischen Verfahrens zu ermöglichen. Die zugelassenen Bieter können hier in einer elektronischen Auktion ihre auf die Bedürfnisse des Kunden maßgeschneiderten Angebote abgeben. Unter all diesen Angeboten kann der öffentliche Auftraggeber bzw. die Kommune dann wählen und dem gewünschten Energielieferanten den Zuschlag erteilen.
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