Pressemitteilung von Heiner Sieger

Vestner Aufzüge agiert als Vorreiter für mehr Sicherheit und Fahrkomfort für Aufzüge


Umwelt & Energie

(Mynewsdesk) München, 27. September 2016. Ab dem 1. September 2017 gilt für alle neuen Aufzüge die EU-Norm EN 81-20/50. Sie bringt noch mehr Sicherheit und Fahrkomfort in europäische Aufzüge. Ein Jahr bevor sie gesetzlich verbindlich wird, setzt die Vestner Aufzüge GmbH (http://Vestner.com) diese weitreichende Norm bereits um. Seit dem 1. Juni 2016 verkauft das mittelständische Familienunternehmen sein neues Modell „Advance 5“ nur noch gemäß der neuen Vorschrift. Ab dem 1.10.2016 ist die komplette Produktpalette der Vestner Aufzüge GmbH darauf umgestellt.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Norm EN 81-20/50: Durch den erhöhten Brandschutz sind die Aufzugkabinen sind jetzt noch resistenter gegen Feuer. Stärkere Kabinenwände und Türen bescheren den Nutzern mehr Sicherheit und eine ruhigere Fahrt. Ein engmaschigerer Lichtvorhang verhindert das Einklemmen von Fingern im Türbereich noch zuverlässiger. Die hellere Kabinenbeleuchtung verringert die Stolpergefahr, insbesondere bei Menschen mit verminderter Sehfähigkeit. Aber auch das Wartungspersonal profitiert durch vergrößerte Sicherheitsräume auf dem Dach des Fahrkorbs und in der Schachtgrube, eine hellere Schachtbeleuchtung sowie eine Inspektionssteuerung in der Schachtgrube.

Damit ist die Vestner Aufzüge GmbH erneut Vorreiter im Bereich Sicherheit und Fahrkomfort. „Als Qualitäts-führer in Deutschland und Österreich stellen wir uns der Verantwortung, Sicherheitsupdates zum Schutz unserer Nutzer und unserer Techniker schnellstmöglich umzusetzen“, sagt Simon Vestner,Geschäftsführer der Vestner Aufzüge GmbH. „Daher haben wir unsere Investitionen zuletzt darauf konzentriert, unseren gesamten Produktionsprozess von Forschung über Material bis zu unserenLieferanten auf die neue Aufzugsnorm anzupassen.“

Für die Kunden der Vestner Aufzüge GmbH bietet diese vorzeitige Umsetzung der neuen Aufzugsnorm zahlreiche Vorteile: Neu installierte Anlagen erfüllen bereits jetzt einen Sicherheitsstandard, den andere Anbieter gegebenenfalls erst bei einer Aufzugs-modernisierung realisieren können. Hinzu kommt ein weiterer Vorteil: Bei Bauverzögerungen, die das Installieren der Aufzugsanlage bis zum 31. August 2017 verhindern, kann ein nach alter Norm geplanter und eingebauter Aufzug nicht mehr gesetzeskonform in Verkehr gebracht werden. „Es soll keiner unserer Kunden Gefahr laufen, dass sein Produkt im Fall von unverschuldeten Bauverzögerungen nicht vom TÜV abgenommen wird, da er nicht dem Stand der Technik entspricht“, begründet Simon Vestner die frühzeitige Umsetzung der EU-Norm EN 81-20/50.

In diesem Zusammenhang übernimmt die Firma Vestner Aufzüge für ihre Kunden auf Wunsch auch die komplette Dokumentation zur Betriebssicherheits-verordnung. „Wir gewährleisten damit, dass der Kunde die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung vollumfänglich erfüllt und keine weiteren gesetzlichen Haftungsrisiken auf sich nimmt“, so Geschäftsführer Simon Vestner.

Über die neuen europäischen Aufzugsnormen:

Die neuen Normen EN 81-20 und EN 81-50 wurden 2014 vom Europäischen Komitee für Normung CEN verabschiedet. Sie sind bereits gültig, werden aber erst zum 1. September 2017 verbindlich. Sie lösen dann die Normen EN 81-1 und EN 81-2 ab. Bis dahin sind sowohl die bisherigen als auch die neuen Normen gültig. Beide Normen betreffen sowohl Personen- als auch Lastenaufzüge. Die EN 81-20 definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt auch vor, welche Randbedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die EN 81-50 legt fest, wie der Test von Komponenten und die Prüfung von Aufzügen zu erfolgen hat.

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