Pressemitteilung von Susanne Pöschko

Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement Teil der CSR-Berichtspflicht


Umwelt & Energie

- Neues Gesetz stellt deutsche DAX-Unternehmen vor Herausforderung
- Gefahr in "Green-washing-Falle" zu tappen
- Unternehmen profitieren von strukturiertem Vorgehen

Berlin/Bonn/Stuttgart, 28. Juni 2017. Das so genannte "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" stellt deutsche Firmen bereits im laufenden Geschäftsjahr 2017 hinsichtlich der transparenten und messbaren Kommunikation ihrer nachhaltigen Entwicklung vor neue Herausforderungen. Wer bereits auf nachhaltiges Veranstaltungsmanagement und zukunftsorientierte Eventkonzepte setzt, positioniert sich nicht nur als verantwortungsvolles Unternehmen, sondern profitiert davon zugleich im Sinne der neuen CSR-Berichtspflicht.

Deutsche Unternehmen kalt erwischt
"Die Erkenntnis, dass die Art und Weise wie Firmenevents ausgerichtet sind, zu einer positiven Nachhaltigkeitsbilanz beiträgt, ist bei vielen Unternehmen noch nicht angekommen," schätzt Kerstin Pettenkofer, Geschäftsführerin der labconcepts GmbH und Gründungsmitglied des Netzwerks "events für morgen - Experten für nachhaltige Events" (efm) die aktuelle Situation ein. "Viele Unternehmen denken schon über die Klimaneutralstellung ihrer Veranstaltungen nach. Aber die Gefahr, dabei in die "Green-Washing-Falle" zu tappen, ist sehr groß" so die Expertin weiter.

Dabei zeigt die Erfahrung, dass besonders Veranstaltungen ein riesiges Potential für viele weitere, leicht umzusetzende Nachhaltigkeitsmaßnahmen bieten. Diese können eine gute Basis für die Umsetzung der neuen CSR-Berichtspflicht sein. Richtig verwirklicht, profitieren verantwortungsvoll handelnde Unternehmen neben dem damit verbundenen Imagegewinn auch selbst von nachhaltigen Veranstaltungskonzepten. "Der Geldbeutel wird geschont, gesellschaftliche Verantwortung öffentlich wahrgenommen und ganz nebenbei werden die Veranstaltungen individueller", bestätigt auch Cornelia Wiemeyer von der greenstorming GmbH, ebenfalls Gründungsmitglied des efm-Netzwerks.

Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement umfasst dabei zahlreiche
Einzelmaßnahmen, darunter Gästemanagement, Mobilität und Catering. Es sind Maßnahmen, die gut beschreibbar sind und deren Auswirkungen, vor allem die Ressourceneinsparung, ganz einfach messbar sind. Darüber hinaus lassen sich viele Maßnahmen aus dem nachhaltigen Veranstaltungsmanagement direkt auf den Büroalltag übertragen und führen so insgesamt zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen. Brigitte Volz, Geschäftsführerin der Quartier Stuttgart GmbH & Co. KG und drittes Gründungsmitglied des efm-Netzwerks, empfiehlt Unternehmen deshalb so schnell wie möglich mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen zu beginnen und eigene Veranstaltungen Schritt für Schritt nachhaltiger auszurichten. "Die Glaubwürdigkeit steht dabei im Vordergrund. Wer bereits während der Konzeption eines Events kreativ ist und sich nachhaltige Ziele setzt, wird merken, dass sich parallel zu diesem Prozess ganz automatisch auch Effekte auf den Büroalltag zeigen", weiß Volz aus langjähriger Erfahrung.

Über das neue Gesetz zur CSR-Berichtspflicht
Rückwirkend zum 1. Januar 2017 ist deutschlandweit das "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" in Folge der zuvor verabschiedeten EU-Richtlinie zur sogenannten CSR-Berichtspflicht in Kraft getreten. Die neue Regelung nimmt ab sofort die deutschen Unternehmen ab einer Größenordnung von durchschnittlich 500 Mitarbeitern in die Pflicht, messbar und strukturiert über ihre Maßnahmen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu informieren. Indirekt sind davon aber auch zahlreiche Mittelständler betroffen, da die oben genannten Unternehmen über ihre Dienstleister und Lieferketten ebenfalls Rechenschaft ablegen müssen.
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