Kündigung der Clearing-Verträge dreier dualer Systeme völlig unnötig
04.08.2017
Umwelt & Energie
Bonn, 04.08.2017. Mit der Kündigung sind die drei dualen Systeme BellandVision, DSD und Interseroh am 02.08.2017 völlig überraschend aus den vereinbarten Clearing-Verträgen zum 31.12.2017 ausgestiegen. Während die genannten Systeme in der Gemeinsamen Stelle der dualen Systeme vorgeblich über eine Anpassung der Clearing-Verträge verhandeln, haben BellandVision, DSD und Interseroh diese nun plötzlich und ohne Vorankündigung gekündigt und zeitgleich erklärt, neue Verträge erstellt und unterschrieben zu haben, denen die anderen Systeme beitreten können.
"Der gleichzeitige Ausstieg der drei Systeme, die zusammen einen beherrschenden Marktanteil von rund 65% auf sich vereinen, erfolgt zur Unzeit und ohne Not und ist für uns nicht nachvollziehbar", sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. "Zum einen waren die Verhandlungen, die u. a. Stabilisierungsmaßnahmen, eine Einbeziehung von Nichtverpackungen in die Clearingstellen-Meldungen sowie zukünftige Regelungen des Kick-Back-Verbotes (§ 7.6 VerpackG) beinhalteten, auf einem guten Weg. Für die kommenden Wochen waren bereits weitere Verhandlungstermine eingeplant. Die vorzeitige Kündigung der laufenden Verhandlungen zerstört damit mutwillig die Vertrauensgrundlage unter den dualen Systemen."
In den letzten Jahren wurde durch permanente Anpassungen der Clearingverträge eine deutliche Stabilisierung der Lizenzmengen erreicht. Weitere Stabilisierungsmaßnahmen waren in der Beratung und eine konsensuale Lösung bereits weit vorangeschritten. Insoweit lässt dieses Vorgehen den Schluss zu, dass die drei Systembetreiber mit ihren Kündigungen das Einstimmigkeitsprinzip der Clearing-Verträge umgehen wollen.
Festzuhalten ist, dass sich derzeit sieben duale Systeme auf von allen Systembetreibern unterzeichnete und somit gültige Clearingverträge berufen können. Sollte sich an der jetzigen Situation nichts ändern, können BellandVision, DSD und Interseroh zum 01.01.2018 keine gültigen Clearing-Verträge vorweisen und somit weder am Mengen- noch am Nebenentgeltclearing teilnehmen. Ob für die kündigenden Systeme insoweit der Verlust der Feststellungen droht, die Grundlage für den Systembetrieb sind, wird sicherlich Gegenstand vieler Diskussionen in den nächsten Wochen sein.
http://www.els-systeme.de
ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
Margaretenstraße 1 53175 Bonn
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