Fristablauf im Nationalen Emissionshandel
07.06.2024
Umwelt & Energie

Das Fristende für die Verifizierung von Emissionsberichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) rückt näher. Betroffen sind Verantwortliche im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).
Erstmals Verifizierung erforderlich
Ab diesem Jahr muss in bestimmten Fällen der Emissionsbericht für 2023 von einer unabhängigen Prüfstelle überprüft werden, bevor er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden kann. Erst danach kann er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden.
Verzögerte Bereitstellung der IT-Anwendung
Die Anwendung "BEHG-Emissionsbericht 2023" im Formular-Management-System (FMS) wird laut jüngster Mitteilung der Deutschen Emissionshandelsstelle erst Mitte Juni 2024 zur Verfügung stehen. Dies gibt den Verantwortlichen nur etwa sechs Wochen Zeit, um den Bericht zu erstellen und durch eine unabhängige Prüfstelle verifizieren zu lassen.
Bundesweit nur 14 Verifizierungsstellen für Emissionsberichte im nationalen Emissionshandel
Die Weyer Cert GmbH, ein Mitglied der weyer gruppe, ist vor kurzem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Verifizierungsstelle zugelassen worden. Geschäftsführer Bernd Bongers: "BEHG-Verantwortliche, die eine Verifizierung ihres Emissionsberichtes benötigen, stehen nun unter erheblichem Zeitdruck und müssen sich schnell mit verschiedenen Themen befassen. Ein entscheidender Punkt ist, eine Verifizierungsstelle mit verfügbaren Kapazitäten zu finden. Daher empfehle ich dringend, frühzeitig aktiv zu werden, um die fristgerechte Verifizierung des Emissionsberichts sicherzustellen."
Deutsche Emissionshandelsstelle veröffentlicht Hinweise zur Kontoeröffnung und elektronischen Signatur
Neuen BEHG-Verantwortlichen, die noch kein Konto im nEHS-Register haben, wird empfohlen, schnellstmöglich einen Antrag auf Kontoeröffnung zu stellen. Zudem weist die DEHSt darauf hin, dass eine Signaturkarte sowie ein passendes Kartenlesegerät verwendet werden müssen, um die Schriftformerfordernis zu erfüllen. Das Antragsverfahren zum Erlangen der Signaturkarte kann bis zu drei Monate dauern.
Hier finden Sie relevante Informationen von der DEHSt
Hier geht es zur akkreditierten Verifizierungsstelle Weyer Cert
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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https://www.weyer-gruppe.com/weyer-cert-verifizierung-von-emissionsberichten
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