Mehr Autarkie und Sicherheit in der Stromversorgung: Wie Verbraucher profitieren können
29.08.2024
Umwelt & Energie
Stromdrosselung: Die Auswirkungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - Müssen wir bald alle frieren und unsere Elektroautos können nicht mehr aufladen werden?
"Diese Befürchtungen sind übertrieben", sagt Timo Sillober, CEO der Energiekonzepte Deutschland GmbH aus Leipzig. Die Realität sieht weit weniger dramatisch aus. Ab 2024 dürfen Netzbetreiber den Stromverbrauch von modernen Wärmepumpen und privaten Ladestationen zeitweise drosseln, um Lastspitzen abzufangen und die Netzstabilität zu gewährleisten. Doch diese Maßnahmen sind sorgfältig konzipiert, um die Grundbedürfnisse der Haushalte nicht zu beeinträchtigen. Dennoch suchen viele Verbraucher nach Lösungen in Zeiten von steigenden Energiepreisen und wachsenden Unsicherheiten hinsichtlich der Stabilität der Stromnetze, um ihre Stromversorgung unabhängiger und sicherer zu gestalten. Die Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) bietet mit ihrem EKD365+ Ganzjahresenergiesystem eine innovative Lösung, die Solarstrom effizient nutzt und intelligent speichert. Doch wie können Verbraucher diese Technologien optimal einsetzen und welche Rolle spielt der § 14a EnWG dabei?
Autarkie durch smarte Energiesysteme
Die EKD365+ Lösung ist mehr als nur eine Solaranlage. Sie kombiniert leistungsstarke Solar- und Batterietechnologien mit einem intelligenten Energiemanagementsystem. Dies ermöglicht es, den selbst erzeugten Strom nicht nur tagsüber zu nutzen, sondern auch zu speichern und bei Bedarf abzurufen. Das System kann überschüssigen Strom speichern und somit den Autarkiegrad auf bis zu 80 % erhöhen. Selbst an Tagen mit wenig Sonnenschein bleibt die Stromversorgung gesichert, da das System auch Strom aus dem Netz zu den günstigsten Preisen bezieht.
Stabilität der Stromversorgung und § 14a EnWG
Die Integration von Wärmepumpen und privaten Ladestationen in das Stromnetz stellt eine große Herausforderung dar. Die meisten örtlichen Stromverteilnetze sind nicht für den schnellen Zuwachs an steuerbaren Verbrauchern ausgelegt. Hier greift der § 14a EnWG, der Netzbetreibern erlaubt, den Stromverbrauch dieser Geräte im Notfall zu dimmen. Dies soll die Netzstabilität sichern und die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Netzbetreiber dürfen den Strombezug von neuen, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladestationen oder Klimaanlagen zeitweise auf 4,2 Kilowatt senken. Moderne Wärmepumpen sind in der Lage, auch mit weniger Strom effizient zu arbeiten und ausreichend Wärme zu erzeugen. Selbst bei einer zeitweisen Drosselung der Stromzufuhr bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet, da eine Mindestleistung von 4,2 kW pro Haushalt garantiert wird. Dies reicht aus, um die Grundbedürfnisse zu decken und sicherzustellen, dass Haushalte nicht im Dunkeln sitzen oder frieren müssen. Beim Laden von Elektroautos ist es ebenfalls unwahrscheinlich, dass sie morgens leer sind. Die durchschnittliche tägliche Fahrleistung in Deutschland liegt bei ca. 40 km, was einem Stromverbrauch von ca. 10 kWh entspricht. Selbst bei einer Reduzierung der Stromzufuhr auf 4,2 kW über Nacht ist eine ausreichende Ladung in den meisten Fällen gewährleistet.
Haushaltsstrom, ist der aus der Steckdose fließende Strom, der zur Versorgung von elektrischen Geräten wie Waschmaschinen, Computern, Fernsehern und Lampen genutzt wird, bleibt dabei unberührt, wodurch der alltägliche Komfort erhalten bleibt. Verbraucher können zudem entscheiden, ob sie den Eingriff direkt durch den Netzbetreiber oder über ein Energiemanagementsystem koordinieren lassen möchten.
Vorteile und Herausforderungen der neuen Regelung
Im Gegenzug für die Steuerungseingriffe erhalten Betreiber steuerbarer Geräte Ermäßigungen beim Netzentgelt. Ab 2025 können Betreiber steuerbarer Geräte von verschiedenen Modellen zur Reduzierung des Netzentgelts profitieren. Dabei gibt es zwei Hauptmodule:
Pauschale Netzentgeltreduzierung: Dieses Modul sieht eine pauschale Reduzierung vor, die bundeseinheitlich geregelt und einmal jährlich gewährt wird. Wichtig ist, dass das Netzentgelt dabei nicht unter 0 EUR fällt. Diese Option bietet eine konstante, vorhersehbare Ersparnis.
Prozentuale Arbeitspreisreduzierung: Hierbei wird der Arbeitspreis um 60 % reduziert. Voraussetzung für dieses Modul ist eine separate Messung des Verbrauchs der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) an einem eigenen Zählpunkt und die Abrechnung an einer separaten Marktlokation. Diese Option kann ausschließlich an Marktlokationen ohne registrierende Leistungsmessung angewandt werden, was eine präzisere und flexibel an den Verbrauch angepasste Kostenersparnis ermöglicht.
Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, auf Wunsch zwischen diesen beiden Modulen zu wechseln. Allerdings ist in der Grund- und Ersatzversorgung eine Netzentgeltreduzierung nur gemäß Modul 1 möglich.
Zusätzlich können sich Verbraucher ab 2025 für ein nach Tageszeit gestaffeltes Netzentgelt entscheiden, wodurch sie in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger zahlen. Diese Neuregulierung zielt darauf ab, Flexibilität zu fördern und gleichzeitig die Netzstabilität zu unterstützen.
Die Regelungen zur Dimmung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollen laut Bundesnetzagentur nur in Ausnahmefällen angewendet werden und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein. Netzbetreiber müssen ihre Eingriffe zudem öffentlich auf Internetplattformen bekannt geben, um Transparenz zu schaffen und etwaige Netzprobleme schnell identifizieren zu können.
Mehr Sicherheit durch smarte Systeme
Die Strombegrenzung ab 2024 stellt Verbraucher vor Herausforderungen, aber sie eröffnet auch Chancen zur Optimierung von Versorgungsabläufen und Investitionen in nachhaltige Technologien. Proaktive Planung und Anpassung ermöglichen es Verbrauchern, Kosten zu senken und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, was gleichzeitig die Autarkie und Sicherheit der Stromversorgung erhöht. EKD-CEO Timo Sillober aus Leipzig betont: "Die Energiewende benötigt zuallererst eine Digitalwende. In den Stromnetzen, an den E-Ladesäulen und in jedem Haus, damit wir nachhaltigen Strom, der dezentral und schwankend erzeugt wird, intelligent speichern und nutzen können. Wir benötigen Technologien, die die Energiewende für jedermann bezahlbar machen. Unser dynamisches Energiemanagementsystem füllt die Speicher unserer Kunden nun erstmals immer zum besten Zeitpunkt und zum besten Preis mit Strom, der gerade quer verteilt, im Land produziert wird." Die Kombination aus technologischer Innovation und digitaler Vernetzung ist daher der Schlüssel, um die Herausforderungen der Strombegrenzung zu meistern und gleichzeitig eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten.
Das EKD365+ System bietet durch seine intelligenten Vernetzungs- und Steuerungsmechanismen zusätzliche Sicherheit. Durch die Echtzeitüberwachung und -steuerung aller Komponenten - von der Solaranlage über den Stromspeicher bis hin zur Wallbox - können Verbraucher ihren Stromverbrauch optimal planen und steuern. Das System informiert beispielsweise über Push-Nachrichten, wenn überschüssiger Solarstrom verfügbar ist, sodass Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder E-Autos effizient genutzt werden können.
Eine zukunftssichere Investition
Die Kombination aus fortschrittlicher Solar- und Speichertechnologie und den neuen Regelungen des § 14a EnWG ermöglicht Verbrauchern, ihre Stromversorgung sicherer und unabhängiger zu gestalten. Trotz der Herausforderungen und der anfänglichen Investitionskosten bieten diese Systeme langfristig erhebliche Kosteneinsparungen und erhöhen die Autarkie erheblich. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung der Stromnetze wird die Integration solcher Technologien immer einfacher und effizienter. Verbraucher, die heute in smarte Energiesysteme investieren, sichern sich nicht nur gegen zukünftige Strompreissteigerungen ab, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Nachhaltigkeit unserer Energieversorgung.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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