Irrsinn: Falsche EU-Warnung vor Produkt von deutschem Start-Up!
09.04.2025 / ID: 426781
Umwelt & Energie

In Zukunft soll in neue Märkte expandiert werden. Dafür schließt das Unternehmen erst vor wenigen Monaten aufwendige Zertifizierungsprüfungen ab. Ein sechsstelliger Betrag wurde investiert, insgesamt drei Mal prüfen auch deutsche Behörden die Anlage auf Sicherheit. Dann generiert eine erfolgreiche Crowdinvesting-Kampagne Ende 2024 schließlich 2 Millionen Euro Wachstumskapital - das Start-Up steht vor dem Durchbruch.
Doch der 31. Januar 2025 ändert plötzlich alles - das Unternehmen erhält trotz Vorlage aller angeforderten Unterlagen einen Bescheid aus Österreich: Darin wird ein sofort vollziehbares Vertriebsverbot und der Rückruf aller österreichischen Anlagen angeordnet! Zudem veröffentlicht die EU-Sicherheitsplattform "Safety-Gate" die behördliche Anordnung in der gesamten Union, frei zugänglich für interessierte Verbraucher und verteilt sie gezielt an sämtliche nationalen Marktüberwachungsbehörden und Großkunden. Das Unternehmen erhält keine Unterlagen um die Vorwürfe aufklären zu können.
Sofort wird Beschwerde erhoben, doch der verantwortliche Beamte legt die Akten über Wochen, trotz Eilverfahrens, nicht dem Gericht vor und ist nicht mehr erreichbar.
Das Problem: Ohne die formelle Abgabeerklärung der Behörde und ohne Behördenakten kann auch das zuständige Bundesverwaltungsgericht nicht tätig werden - eigentlich undenkbar, doch das Unternehmen steht nun plötzlich praktisch ohne Rechtsschutz da. Unterdessen wird die Warnung in ganz Europa automatisch verbreitet und vertieft den Image- und Umsatzschaden Tag für Tag. Presse und Internet nehmen sie auf, verunsicherte Kunden stornieren ihre Aufträge. Ein Millionenschaden.
Der Systemfehler ist hausgemacht: Die EU-Vorgaben zur Marktüberwachung statten die Behörden mit einer ungeheuerlichen Machtfülle aus. Ein Beamter war hierdurch in der Lage, weitreichende Anordnungen zu treffen und im Anschluss das gesamte Eilverfahren eigenmächtig lahmzulegen, wodurch das Unternehmen für Wochen faktisch schutzlos gestellt und den öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen hilflos ausgeliefert war. Über die Beweggründe des Beamten kann man nur mutmaßen.
Noch im Februar übernimmt das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung auf Anzeige von SkyWind den Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung. Doch erst nach vielen Wochen gelingt es dem Unternehmen, mithilfe von Kanzleien aus Deutschland und Österreich, eine Abgabe des Vorgangs an das Bundesverwaltungsgericht zu erwirken. Dieses erkennt die Dringlichkeit und bearbeitet das Eilverfahren unverzüglich.
Nur Tage später fällt nach mündlicher Verhandlung am 07. April die Entscheidung - der gesamte Bescheid war von vornherein rechtswidrig. Sämtliche Anordnungen der Behörde werden durch das Bundesverwaltungsgericht sofort aufgehoben. Das Gericht spricht von einer "außergewöhnlichen Härte" der behördlichen Anordnungen. Es kommt heraus: Die Risikobewertung der Behörde war schlicht falsch. Die vom Beamten behaupteten Sicherheitsmängel gibt es gar nicht.
Geschäftsführer Fritz Unger schätzt den Schaden auf deutlich über eine Million Euro: "Die meisten jungen Unternehmen hätten schon den Prozess überhaupt nicht überlebt." Nun muss er die Scherben aufkehren. Dafür appelliert er auch an die Politik: "Das Marktüberwachungsrecht benötigt dringend eine Reform! Wenn ein einzelner Beamter aus irgendeinem EU-Land -ohne jede Kontrolle- selbst einen Mittelständler für Monate dicht machen kann, ist das ein untragbarer Zustand!".
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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