Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald
01.09.2026 / ID: 445426
Umwelt & Energie
Gegen die von der Gemeinde Engelskirchen geplante Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Windenergiegebietes im Heckberger Wald formiert sich immer mehr Widerstand. Neben den bereits bekannten natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken rücken dabei auch Fragen der Flugsicherheit in den Fokus. Die Nähe zu einer Einflugschneise des Flughafens Köln/Bonn sowie mögliche Beeinträchtigungen der für den Flugverkehr erforderlichen Funkkommunikation und Anflugsysteme könnten für die weitere Genehmigung der geplanten Windenergieanlagen von Bedeutung sein. Im weiteren Prozess der Genehmigung der Windenergieanlagen müssen daher u. a. die Deutsche Flugsicherung sowie das Luftfahrt-Bundesamt beteiligt werden.Für den Erhalt des Heckberger Waldes, der durch Naturschutz- und FFH-Gebiete geprägt ist und in dem geschützte Vogelarten wie Schwarzstorch, Wespenbussard und Heidelerche zu finden sind, setzt sich auch der Verein „Bergische Bürger für Naturschutz e. V.“ ein. Dass sich das stark frequentierte Naherholungsgebiet nicht für den Bau von Windenergieanlagen eignet, mit denen z. B. Vogelschlag, die Versiegelung ökologisch hochwertiger Flächen und das Risiko von Waldbränden verbunden sind, wurde auch in einem durch den Verein in Auftrag gegebenen umweltrechtlichen Gutachten bestätigt. Im Gegenteil bestehen aufgrund der hohen Dichte geschützter Vogelarten sogar grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Vogelschutzgebiet nach EU-Recht.„Das bestätigt auf fachlich fundierter Grundlage unsere seit Langem bestehende Einschätzung zur außergewöhnlich hohen ökologischen Bedeutung des Heckberger Waldes als größtem zusammenhängenden und bislang unzerschnittenen Waldgebiet im Oberbergischen Kreis“, so Ute Wagner, Vorsitzende des Vereins. „Wir erwägen daher, den Prozess zur Anerkennung als Vogelschutzgebiet zeitnah in Gang zu setzen.“Dass die Gemeinde Engelskirchen die Planungen zur Errichtung von Windenergieanlagen vorantreibt, obwohl mit „Metabolon“ eine bereits genehmigte Fläche zur Verfügung steht, ist auch für den 2. Vorsitzenden Volker Lenz nicht nachvollziehbar: „Metabolon wurde durch den Oberbergischen Kreis genehmigt, im weiteren Verlauf hat die Gemeinde Engelskirchen jedoch gegen die Genehmigung geklagt. Die Gründe sind für uns unklar, wir befürchten jedoch, dass hier bestimmte Akteure im Verfahren bevorzugt behandelt werden sollen.“ Eigentümer der entsprechenden Flächen am Heckberg sind Stift Ehreshoven sowie die Katholische Kirchengemeinde in Engelskirchen.Besonders pikant: Mit Clemens Frhr. v. Boeselager sitzt für die CDU der Kurator des Stifts Ehreshoven im Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Engelskirchen. Stift Ehreshoven wäre der größte Verpächter und damit direkter Nutznießer der Erträge: Je Windrad und Jahr werden hier Summen um 100.000 € gezahlt. Sollte die geplante Anzahl von sechs bis acht Windrädern an den Start gehen, würden sich damit bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 20 Jahren zwischen 12.000.000 und 16.000.000 € für die beiden Verpächter erwirtschaften lassen.Für Stift Ehreshoven geht mit Windparkbetreiber Abo Energy ein Unternehmen ins Rennen, das sich aktuell in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Ob die Insolvenz abgewendet werden kann, ist noch ungewiss. „Hier wird jedoch sichtbar, dass für private Anleger, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung Rendite aus erneuerbaren Energien erzielen wollen, ein finanzielles Risiko bis zum Totalverlust verbunden ist“, so Ute Wagner.Die Offenlegung als nächster Schritt im weiteren Verfahren wird für den Herbst erwartet.(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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