Mit der Firma den Gasanbieter wechseln - Sonderkündigungsrecht gilt auch für Gewerbekunden
10.09.2012
Umwelt & Energie
Über 60 Gasversorger haben angekündigt, ihre Preise in diesem Herbst erhöhen zu wollen. Im Schnitt wollen die Anbieter die Preise für Gas um 6,5 Prozent erhöhen. Betroffen sind dabei nicht nur sieben Millionen Privathaushalte, sondern auch gewerbliche Kunden wie Ladeninhaber, Gastronomen, Wohnungsbaugesellschaften, Werkstätten, Handelshäuser und Produktionsbetriebe.
Durch die steigende Zahl der Gasanbieter in den PLZ-Gebieten wächst auch für diese Kunden die Anzahl der Alternativen zum bestehenden Liefervertrag. Wenn man schnell auf eine Preiserhöhung reagiert, kann man sogar die Kündigungsfrist umgehen. Denn für alle Sonderverträge mit Gasversorgern gilt:
Wer ein Schreiben mit einer Preiserhöhung erhält, hat unabhängig von den vertraglich festgelegten Kündigungsfristen ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen und kann den Anbieter sofort wechseln. Selbst, wenn dieses Sonderkündigungsrecht im Vertrag fehlt, kann man sich als Kunde auf die Rechtsprechung berufen, so so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wird man als Geschäftskunde im Rahmen der örtlichen Grundversorgung beliefert, ist ein Wechsel überhaupt kein Problem und kann sofort mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist eingeleitet werden.
Bevor man sein Kündigungsschreiben absendet, sollte man die Preise vergleichen und sich Angebote eingeholt haben, um mit einem wirklich günstigen Gasanbieter einen Vertrag anbahnen zu können.
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