Zeichnungsfrist für Genussrechte der NATURSTROM AG läuft ab
27.11.2012
Umwelt & Energie
Düsseldorf, 27. November 2012. Die Zeichnungsfrist für die zweite Tranche von Genussrechten der NATURSTROM AG endet am 30. November. Das Düsseldorfer Unternehmen gehört mit über 220.000 Privat- und Gewerbekunden sowie als Projektierer und Betreiber von Windparks, Biomasse- und Photovoltaikanlagen zu den führenden grünen Energieanbietern. Ihre Genussrechte bietet die NATURSTROM AG (http://www.naturstrom.de) in einer Stückelung a 500,00 Euro an, ein Aufgeld wird nicht fällig.
Die Genussrechte haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025, können aber bereits erstmals zum 31.12.2016 gekündigt werden. Sie sind mit einer Grunddividende von 4,0 % p.a. des Nennwertes ausgestattet. Ab 2017 winkt eine zusätzliche variable Dividende von weiteren bis zu 4,0 % p.a., so dass die Anleger eine interessante Dividende von bis zu 8,0 % des Nennwertes erzielen können. Wie bei Genussrechten immer der Fall, ist die Auszahlung der Dividende abhängig von der Erzielung ausreichend hoher Jahresüberschüsse.
Mit dem Genussrechtskapital erhält der Düsseldorfer Ökostrompionier zusätzliches Working Capital. Genutzt wird es, um sowohl die Projektentwicklung von Windenergie-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen zu forcieren als auch den gestiegenen Anforderungen im Stromhandel gerecht zu werden.
Die erste Genussrechts-Tranche vom Oktober 2010 war auf breites Interesse gestoßen und bereits im August 2011 komplett gezeichnet. Nun haben Interessenten, die mit ihrer Geldanlage eine angemessene Verzinsung erreichen und zudem den Ausbau der dezentralen Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien vorantreiben wollen, nur noch wenige Tage die Gelegenheit, sich an der zweiten Tranche zu beteiligen. Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter erhalten sogar einen Nachlass. Interessenten finden alle wichtigen Informationen unter http://www.naturstrom.de/genussrechte/ (http://www.naturstrom.de/genussrechte)
http://www.naturstrom.de
NATURSTROM AG
Achenbachstraße 43 40237 Düsseldorf
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