Die Unternehmensnachfolge und das Unternehmertestament
11.02.2013 / ID: 100852
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Frankfurt, 11. Februar 2012 - Weniger als die Hälfte aller Unternehmen, die sich im Familienbesitz befinden, schaffen den Sprung in die zweite Generation. Viele Unternehmer gehen die Frage nach einem geeigneten Nachfolger viel zu spät an, weshalb Familienunternehmen oftmals trotz ihres Erfolges mit dem Ausscheiden des Gründers schließen müssen. Der Unternehmer sollte deshalb bereits sehr früh an eine Nachfolgeregelung denken, empfiehlt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht und Notarin in Frankfurt.
Für eine langfristig geplante Unternehmensnachfolge sollte bereits zu Lebzeiten gehandelt werden, z.B. durch eine Übertragung unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Zu verbinden ist dies gegebenenfalls mit Abfindungszahlungen an weichende Geschwister und einem Pflichtteilsverzicht, sowie Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung des Gründers und seiner Familie durch die Bestellung von Nießbrauchsrechten, Altenteilsrechten, Wohnrechten oder ähnlichem.
Bei der Auswahl des Unternehmensnachfolgers sollte nur eine Person Unternehmensnachfolger werden. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Kinder in Frage kämen. Eine Übernahme des Unternehmens durch eine Erbengemeinschaft gefährdet die Unternehmenskontinuität und die Liquidität, weil in einer Erbengemeinschaft jederzeit ein Erbe die Auseinandersetzung verlangen kann und die anderen ihn dann auszahlen müssen.
Wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, sollte auch der Zugewinnausgleich im Rahmen eines Ehevertrages geregelt werden. Der modifizierte Güterstand hilft, Erbschafts-steuer zu sparen.
Folgende Urkunden sollte aufeinander abgestimmt werden: Testament oder Erbvertrag, Ehevertrag, Übergabeverträge sowie die Satzung bei einer Kapitalgesellschaft.
Um Erbschaftssteuer zu sparen, sollten Freibeträge schon zu Lebzeiten ausgenutzt werden. Eine rechtzeitige und langfristige Vermögensplanung ist ratsam, bei der auch ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.
Für eine neutrale Beratung und die notwendige Beurkundung trägt ein Notar Sorge. Die Kosten des Notars sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Nettowert der zu regelnden Vermögenswerte und der Kostenordnung. Der Notar darf keine abweichenden Vereinbarungen oder Preisnachlässe mit den Vertragsbeteiligten treffen. Auf diese Weise ist seine Neutralität gesichert.
Über Bettina Schmidt, Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht und Notar in Frankfurt am Main
Bettina Schmidt ist Gründerin der Frankfurter Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde zum Notar in Frankfurt berufen. Schwerpunkte der Anwaltskanzlei sind Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.
Weitere Informationen zu Bettina Schmidt, Rechtsanwalt und Notar Frankfurt:
http://www.notar-frankfurt-am-main.de/
Tag-It: Wirtschaftsrecht, Unternehmertestament, Unternehmensnachfolge, Firma übergeben, Erbschaftssteuer, Mittelstand, GmbH, Unternehmer, Familienunternehmen, Notar Frankfurt, Notariat, Notarin, Beurkundung, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechtsanwaltskanzlei, Vertragsrecht, Handelsrecht, Beglaubigung, notarielle Beratung, Vertragsgestaltung, Vertragsentwurf, Westend
Quelle:
http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/presse/201-die-unternehmensnachfolge-und-das-unternehmertestament.html
Wirtschaftsrecht Unternehmertestament Unternehmensnachfolge Firma übergeben Erbschaftssteuer Mittelstand GmbH Unternehmer Familienunternehmen Notar Frankfurt Notariat Notarin Beurkundung Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwaltskanzlei Vertragsrec
http://www.schmidt-kollegen.com
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt
Guiollettstraße 27 60325 Frankfurt am Main
Pressekontakt
http://www.schmidt-kollegen.com
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin
Guiollettstraße 27 60325 Frankfurt am Main
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Bettina Schmidt
16.09.2020 | Bettina Schmidt
"Die Illusion der Unbesiegbarkeit" nun auf Portugiesisch
"Die Illusion der Unbesiegbarkeit" nun auf Portugiesisch
12.02.2020 | Bettina Schmidt
Jubiläum für GABAL-Bestseller: "Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer" - jetzt in der 20. Auflage
Jubiläum für GABAL-Bestseller: "Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer" - jetzt in der 20. Auflage
10.05.2016 | Bettina Schmidt
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main
16.11.2015 | Bettina Schmidt
Das Behindertentestament
Das Behindertentestament
20.10.2015 | Bettina Schmidt
Das Unternehmertestament - Vorsorge für die Unternehmensnachfolge treffen
Das Unternehmertestament - Vorsorge für die Unternehmensnachfolge treffen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.05.2025 | Premium Diamonds
Diamanten im Fokus: Inflationsschutz oder nur ein glänzender Mythos?
Diamanten im Fokus: Inflationsschutz oder nur ein glänzender Mythos?
14.05.2025 | JS Research
Für die Dekarbonisierung und Elektrifizierung ist Kupfer unverzichtbar
Für die Dekarbonisierung und Elektrifizierung ist Kupfer unverzichtbar
14.05.2025 | Journal-Direkt
Kurz vor dem Börsengang: Eurobit Systems plant über 300 Neueinstellungen - Digitaler Euro sorgt für Rückenwind
Kurz vor dem Börsengang: Eurobit Systems plant über 300 Neueinstellungen - Digitaler Euro sorgt für Rückenwind
14.05.2025 | Online VersicherungsVergleich GmbH
Test-Zahnzusatzversicherung.de ermöglicht Echtzeit-Abfrage von Versicherungsleistungen
Test-Zahnzusatzversicherung.de ermöglicht Echtzeit-Abfrage von Versicherungsleistungen
14.05.2025 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Nicola Mining - Einzigartiger Junior mit erheblichem Entdeckungspotenzial
Nicola Mining - Einzigartiger Junior mit erheblichem Entdeckungspotenzial
