Kreditkündigung durch die Bank - BGH verbietet Vorfälligkeitsentschädigung
18.02.2013 / ID: 101901
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Es war ja schon schlimm genug für einen Immobilienkäufer, dass er wegen eines Zahlungsrückstandes von 23.500 Euro sein Immobiliendarlehen in Höhe von 221.000 Euro gekündigt bekam und auf einen Schlag an die Hypothekenbank zurückzahlen musste. Natürlich konnte er das nicht. Das Grundstück wurde zwangsversteigert. Was noch einmal anderthalb Jahre dauerte. Als die Hypothekenbank schließlich die Endabrechnung schickte, kamen nicht nur mehr als 15.000 Euro Verzugszinsen hinzu. Die Bank verlangte bis zum ursprünglich geplanten Zinsende auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 17.000 Euro. Das empfand der Bankkunde als dreist.
Diese Vorfälligkeitsentschädigung für Zinsen und Gewinne, die der Bank durch die vorzeitige Fälligstellung bis zur Zinsbindung nun angeblich entgangen sein sollen, empfand der nun grundstückslose Grundstückkäufer als unverschämte Bereicherung der Bank und verlangte das aus der Zwangsversteigerung einbehaltene Geld von der Bank zurück. Das war nicht so leicht, die Bank wehrte sich
Die juristische Reise ging vom Landgericht, das ihm Recht gab übers Oberlandesgericht, das der Bank Recht gab bis vor den Bundesgerichtshof, der in einer mündlichen Verhandlung ein richtungweisendes Urteil für den gekündigten Immobilienkreditnehmer und für alle anderen gekündigten Immobilienkreditnehmer sprach. Was bedeutet das BGH-Urteil für andere Betroffene? Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net (http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1103)
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