Großbäcker stellt weitere Strafanzeige gegen Wallraff
22.02.2013 / ID: 102704
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Gegen Günter Wallraff, der heute in Berlin den "August-Bebel-Preis" für sein Lebenswerk entgegen nimmt, sind neue Vorwürfe erhoben worden. Neben drei Ermittlungsverfahren, die bereits im vergangenen Sommer gegen den Schriftsteller in Köln eingeleitet wurden, prüft nun die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach eine weitere Strafanzeige. Darin wirft der frühere Geschäftsführer eines Hunsrückers Bäckereibetriebs , Wallraff unter anderem vor, Aussagen von Zeugen manipuliert zu haben. Zudem wird wegen falscher Uneidlicher Aussage vor Gericht gegen Wallraff ermittelt.
Hintergrund sind Recherchen, die Wallraff im Jahr 2008 verdeckt in der Bäckerei durchgeführt hatte. In mehreren Veröffentlichungen beschuldigte Wallraff daraufhin das Unternehmen, den Arbeitsschutz für die dort tätigen Mitarbeiter vernachlässigt zu haben.
Wallraffs Recherchen lösten ein Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsführer wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung aus, da angeblich Mitarbeiter durch dessen Versäumnisse zu Schaden gekommen seien. Da Wallraff seine Behauptungen über die mutmaßlich von ihm in der Bäckerei vorgefundenen Arbeitsbedingungen jedoch vor Gericht nicht belegen konnte, wurde der angeklagte Betriebsmanager kürzlich freigesprochen. Der Betrieb schloss 2010 - zwei Jahre nach Wallraffs Recherchen.
Die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach prüft nun, ob Wallraff in diesem Fall mit unzulässigen Methoden recherchiert und berichtet hatte.
Demnach soll Wallraff bei Gericht eidesstattliche Erklärungen von Zeugen eingereicht haben, die zuvor Blankounterschriften dafür geleistet hätten. Die darin enthaltenen Aussagen von zwei früheren Betriebsratsvorsitzenden der Bäckerei sollen bewusst übertrieben gewesen sein. Auch gegen Wallraffs Zeugen wird nun wegen Verdacht auf Falschaussagen ermittelt.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren will die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach darüber hinaus klären, ob Wallraff in dem Betrieb mit verstecktem Mikrofon arbeitete. Dies ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse gegenüber einer "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" überwiegt.
In Köln ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits seit mehreren Monaten in drei Verfahren gegen Wallraff wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung, Prozessbetrug sowie Beihilfe zum Sozialbetrug und Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelt.
Die Anwälte des ehemaligen Bäckereiinhabers prüfen derzeit mögliche Regressforderungen gegen Günter Wallraff.
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