Pressemitteilung von Wolfgang Ludwig

Neuartiger Erbbauzins-Fonds mit Inflationsanpassung


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

(ddp direct) Hamburg. Mit einem innovativen Konzept bietet die ERBBAU AG mit Hauptsitz in Hamburg jetzt erstmals die Möglichkeit, über Fonds gezielt in Erbbau-Grundstücke zu investieren. Damit können Anleger an der positiven Entwicklung des deutschen Immobilienmarktes teilhaben, ohne unmittelbare Vermietungs- und Instandhaltungsrisiken einzugehen. Denn beim Erbbau ist das Eigentum an einem Grundstück getrennt vom Eigentum an den darauf stehenden Gebäuden, erläutert Cornelius Schnier, Unternehmenssprecher der ERBBAU AG. Eigentümer von Erbbau-Grundstücken erhalten deshalb alleine für die Nutzung der Grundstücke von den Gebäude-Eigentümern einen Erbbauzins. Dieser wird in der Regel für Jahrzehnte vereinbart und an die Entwicklung der Inflationsrate gekoppelt. Im Falle einer Geldentwertung steigt damit in der Regel auch die Höhe des Zinses.

Zahlungsverpflichtung wird im Grundbuch eingetragen

Erstes Angebot der ERBBAU AG ist der Fonds Erbbauzins Deutschland Core für institutionelle Investoren, insbesondere also für Versicherungen, Pensionskassen, berufsständische Versorgungswerke und Stiftungen. Dieser Fonds erwirbt Erbbau-Grundstücke und erhält dafür von den Eigentümern der aufstehenden Gebäude einen jährlich fälligen Zins üblicherweise vereinbart für bis zu 99 Jahre oder länger. Häufig ist die Zahlungspflicht des Erbbauzinses im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Sie geht dann allen anderen Ansprüchen am Gebäude vor. Zudem wird die im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Erhöhung um einen Verbraucherpreisindex, also die sogenannte Wertsicherung, in der Regel ebenfalls im Grundbuch fixiert. Und zu guter Letzt ist dadurch sichergestellt, dass bei Verkauf, Erbfolge oder Zwangsversteigerung der neue Gebäudeeigentümer die Zahlungspflicht in der Regel übernimmt.

Erbbau-Grundstücke sind eine vergleichsweise sichere Art der Immobilien-Anlage. Selbst wenn Gebäude und Grundstück am Ende eines sehr langfristigen Erbbaurechtsvertrages deutlich an Wert verlieren oder sogar wertlos werden, sollte sich die Rendite nur wenig verringern. Diese wird vor allem durch die langfristig gezahlten, an die Inflation angepassten Erbbauzinsen bestimmt. Auch auf kurze Sicht sind die Sicherheitsanforderungen der ERBBAU AG an die Fondskonstruktion hoch. Sprecher Cornelius Schnier: Unser Unternehmen legt besonderen Wert auf vergleichsweise hohe Gebäudewerte im Verhältnis zum aktuellen Erbbauzins auf den Grundstücken. Die Gebäude verbleiben zwar im Besitz des Erbbaurechtsnehmers. Zahlt dieser allerdings den Erbbauzins nicht mehr, kann die ERBBAU AG unter bestimmten Voraussetzungen auf das Gebäude zugreifen.

Als weiteres Sicherheits-Element gibt es beim ersten Fonds kein Finanzierungsrisiko, denn investiert wird langfristig nur Eigenkapital. Die angebotenen Beteiligungen bieten im Vergleich mit anderen ähnlich sicheren Anlageformen auch eine attraktive Verzinsung. Beispielsweise liegt die Zielrendite beim Fonds Erbbauzins Deutschland Core bei sieben Prozent nach Interner Zinsfußmethode, gerechnet mit einer künftigen durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5% pro Jahr.

Mit der Kapitalanlagegesellschaft IntReal übernimmt eine 100-prozentige Tochter der Warburg-Henderson KAG die Administration des Fonds Erbbauzins Deutschland Core. Zudem prüfen und bewerten Immobilien-Sachverständige, darunter etwa die Bewertungsgesellschaft Rödl & Partner ImmoWert GmbH, jede Liegenschaft.

Vorteile auch für Erbbaurechtsnehmer

Nicht nur Anleger, die über Fonds der ERBBAU AG in Grundstücke investieren, profitieren von den Erbbaurechts-Vereinbarungen. Wer Grundstücke im Rahmen einer solchen Vereinbarung verkauft, verschafft sich zusätzliche Liquidität und zwar, indem Kapital freigesetzt wird, das bisher im Grundstück gebunden war. Zudem sind steuerliche Vorteile möglich: Der zu zahlende Erbbauzins für die Nutzung des Grund und Bodens ist im Rahmen einer Vermietungstätigkeit absetzbar. Bei Unternehmen fallen Zahlungen von Erbbauzinsen außerdem nicht unter den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (die sogenannte Zinsschranke).

Die ERBBAU AG im Internet: http://www.erbbau-ag.de


Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/uucaqz

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/neuartiger-erbbauzins-fonds-mit-inflationsanpassung-51827

=== Neuartiger Erbbauzins-Fonds mit Inflationsanpassung (Teaserbild) ===

So profitieren beide Seiten von einer Erbbau-Vereinbarung

Shortlink:
http://shortpr.com/21pgvs

Permanentlink:
http://www.themenportal.de/bilder/erfolgreiches-modell

=== Erfolgreiches Modell (Bild) ===

So profitieren beide Seiten von einer Erbbau-Vereinbarung

Shortlink:
http://shortpr.com/21pgvs

Permanentlink:
http://www.themenportal.de/bilder/erfolgreiches-modell
Erbbau Immobilien Inflation Geldanlage Fonds InstitutionelleInvestoren

http://shortpr.com/uucaqz
Hermes Medien
Mathias-Brüggen-Straße 124 41541 Köln

Pressekontakt
http://shortpr.com/uucaqz
Hermes Medien
Mathias-Brüggen-Straße 124 41541 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Wolfgang Ludwig
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | AO Profil GmbH Partner für integrierte Kommunikation
Was wünschen Sie sich kommunikativ für 2025?
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 419.249
PM aufgerufen: 71.127.111