Produktzertifizierung in der Zollunion zwischen der Russischen Föderation, Kasachstan und Belarus
20.03.2013 / ID: 107337
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(ddp direct) Grob umrissen wird das bestehende russische TR-Zertifizierungsmodell auf die Zollunionsmitglieder Kasachstan und Belarus ausgeweitet. Unternehmen, die die Zollunion beliefern, kommen in den Genuss der einheitlichen EAS-Konformitätszertifizierung, welche unabhängig vom Ausstellungsland zollunionsweit Gültigkeit erhält.
Auf Grundlage des TR TS 010/2011 für Maschinen und Anlagen werden die Zertifizierungsorgane ab 15. Februar 2013 nur noch Zollunionskonformitäts-nachweise ausstellen. Nationale Serienzertifikate behalten ihre Gültigkeit bis längstens 15. März 2015.
Erfahrungsgemäß wird die effektive Umsetzung der neuen Regelungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. wodurch nach dem 15. Februar 2013 ein temporäres Vakuum entstehen könnte. Akkreditierungsprozeduren müssen noch angepasst. Zertifikatspapier verteilt. Computersysteme aktualisiert und Expertenschulungen abgeschlossen werden. Wir erwarten mit Spannung, wann die neuen Regelungen de facto zu greifen beginnen werden.
Der Hersteller kann die nach TR TS zertifizierten/deklarierten Waren künftig mit dem EAS-¬Konformitätszeichen am Produkt selbst, auf der Verpackung oder in der Begleitdokumentation kennzeichnen. Das europäische Äquivalent hierzu ist das CE-Zeichen.
Ablauf der Konformitätszertifizierung ab 15. Februar 2013
Die Zertifizierungspflicht wird weiterhin vom jeweiligen Produkt und dessen Anwendungsgebiet sowie einer zollunionseigenen Warenklassifizierungsnummer (OKP-Code) abhängig sein. Außerdem wird es wiederum die Möglichkeit geben, ein Serienzertifikat für 5 Jahre zu beantragen als auch eine einmalige Lieferzertifizierung durchzuführen, die einen einzelnen Liefervertrag oder ein Projekt betrifft. Die neuen Zollunionszertifikate können in den meisten Fällen anhand einer aussagekräftigen technischen Dokumentation bzw. im Falle einer Serienzertifizierung durch zusätzliche Produkttests ausgestellt werden. Manche Zertifizierungsstellen könnten ferner noch auf Herstelleraudits bestehen. welche aber im Ermessen der Zertifizierungsstelle selbst liegen.
Unter Umständen kann es zu einer Kostenexplosion kommen. wenn bei komplexen Industrie- und Produktionsanlagen die Zertifizierung der einzelnen Equipments vorgenommen wird. Demzufolge empfehlen wir, eine Gesamtanlagenzertifizierung anzustreben. die meist von abgabengünstigeren Anlagenzolltarifnummern begleitet wird.
Als Faustregel gilt: Je weniger Zertifikate notwendig sind. desto kosteneffizienter gestaltet sich das Zertifizierungsverfahren. Die Kompetenz eines Zertifizierungsorgans besteht unter anderem darin. durch entsprechende Beratung ein hinsichtlich der Kosten und Termine planbares Gesamtzertifizierungskonzept zu schnüren. Wir bieten Ihnen die hierfür notwendige kompetente Fachberatung, die eine auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Lösung liefert und den Mitteleinsatz optimiert.
Fristen für nationale Konformitätsnachweise
Die bisher ausgestellten nationalen Zertifikate und Konformitätserklärungen (GOST R, GOST TR und häufig irrtümlicherweise auch GOST K und GOST B genannt) sind, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Gültigkeit, im neuen TR TS-System unterschiedlich lange rechtswirksam. Die Wirtschaftskommission der Zollunion plant für 2013 die Ausarbeitung von weiteren 24 TR TS.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Gern beantworten wir Ihre Anfragen.
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