So registrieren Sie neue Marken und melden sie beim Trademark Clearinghouse an
12.05.2013 / ID: 116152
    
  Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
    
  Jede Firma hat Namen für Produkte und Dienstleistungen, die sich durch jahrelanges Marketing am Markt als Marke etabliert haben. Es kommt in jeder Firma vor, daß ein Teil dieser Marken nicht bei Patentämtern als Marken registriert worden sind. Leider kann man diese Marken nicht bei den Sunrise Periods von neuen Domains verwenden.
Die Idee liegt nahe, die Marke schnell beim Patentamt zu registrieren. Das Problem bei vorherigen Sunrise Periods waren die Ausschlußfristen für Marken. Die Bestimmungen für die "Sunrise Period" enthielten ein Schlußdatum oder - wie die Angelsachsen sagen- eine "dateline" für Marken. Nach dem Schlußdatum registrierte Marken wurden für die Sunrise Period nicht mehr anerkannt. Man konnte also nicht kurz vor der Sunrise Periode eine Marke registrieren und dann sich mit dieser Marke bei der Sunrise Period anmelden. Bei dem "Trademark Clearinghouse" gibt es keine Ausschlußfristen. Das bedeutet: Man kann genau das tun- einen für das Marketing wichtigen Begriff als Marke registrieren und dann die Marke beim Trademark Clearinghouse anmelden.
Die Registrierung einer Marke kann sich über Jahre hinziehen. Der Secura GmbH sind allerdings zwei nationale Patentämter in Europa bekannt, bei denen es nur Wochen dauert, um eine Marke zu registrieren.
Sie können der Secura GmbH den Auftrag geben, ein Produkt oder Dienstleistung, die noch nicht als Marke geschützt worden ist, als Marke bei einem europäischen Patentamt zu registrieren und anschließend im Trademark Clearinghouse anzumelden.
Titelrechte und Namensrechte werden von dem Trademark Clearinghouse im Gegensatz zu den meisten Marken nicht automatisch anerkannt. Die Registry der jeweiligen Domain muß diese Kennzeichnungsrechte mit dem Trademark Clearinghouse vereinbaren und in ihrer Policy vorgesehen haben. Für die aus Deutschland und Österrerich stammenden Domains wird es wohl solche Vereinbarungen geben.
Geschäftsführer Hans-Peter Oswald von Secura erklärt: "Wir haben durch die Erfahrungen mit der EU-Registrierungen das Knowhow, Namensrecht und Kennzeichnungsrechte in der Sunrise Period für die Kunden einzusetzen, damit sie bevorzugt in der Sunrise Period registrieren können."
Marc Müller
http://www.domainregistry.de/tmc.html
Mehr über das Trademark Clearinghouse (http://www.domainregistry.de/tmc.html)
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Secura GmbH
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