Trademark Clearinghouse: Mehr Leistung für "Early Birds"
17.05.2013 / ID: 117370
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Für Markeninhaber wird wegen der Einführung von mehr als 1000 neuen Top Level Domains die Anmeldung im neu geschaffenen Trademark Clearinghouse sinnvoll.
Markeninhaber, die unter keiner der neuen Top Level Domains Namen registrieren lassen wollen, erhalten bei Anmeldung ihrer Marken im Trademark Clearinghouse Informationen per e-mail, wer eine Domain mit dem Markennamen anmelden will und können sich dann gegen diese Domainregistrierungen wehren. Nur das Trademark Clearinghouse kann bei der großen Anzahl der zukünftigen Neuen Top Level Domains einen Überblick für Markeninhaber schaffen.
Bei den bisherigen Einführungen von Top Level Domains wurde die Anmeldung der Marke als Grund für eine bevorzugte Registrierung und die Registrierung der darauf beruhenden Domain in einem Schritt vollzogen. Dies wird diesmal nicht mehr der Fall sein.
Jeder, der eine Domain in der Sunrise Period registrieren will, muß sich beim Trademark Clearing House anmelden. Eine erfolgreiche Anmeldung beim Trademark Clearing House berechtigt dann zur Registrierung unter jeder der wahrscheinlich mehr als 1000 Domains in der jeweiligen "Sunrise Period".
Ein großer Registrar hat in einer Analyse der "Sunrise Periods" der vergangenen Einführungen festgestellt, daß die Anmeldungen in der "Sunrise Period" eine Fehlerrate von 40-50 % aufwies. Mit Fehlerrate ist dabei falsches Ausfüllen der Unterlagen gemeint, nicht die Ablehnung korrekt ausgefüllter Anträge aufgrund von nicht zulässigen Marken durch die Prüfinstanz.
Die Regeln des Trademark Clearinghouses sind überaus komplex. Beispielsweise werden Marken aus den US-Staaten nicht zugelassen, andere Kennzeichnungsrechte als registrierte Marken können unter Umständen zugelassen werden.
Hans-Peter Oswald von domainregistry.de erklärt: "ICANN Registrar hat große Erfahrung im Umgang mit Marken und den einschlägigen Prüfinstanzen. Unsere Fehlerquote liegt bei den 'Sunrise Periods' der Vergangenheit im Promille-Bereich."
Hilfreich ist es für Secura, daß die Verantwortlichen des Trademark Clearinghouses die gleichen Personen sind, die Secura schon von der Sunrise Period der eu-Domains kennt.
Interessenten können neben der Anmeldung ihrer Marken beim Trademark Clearing House auch gleichzeitig eine kostenfreie, aber verbindliche Vor-Registrierung von gewünschten Neuen Top Level Domains bei Secura vornehmen.
Der Domainmarkt ist durch eine so große Anzahl von Domains sehr unübersichtlich geworden. Secura fertigt für Kunden Analysen darüber an, in welche Domains aufgrund der Produkte, Dienstleistungen und/oder des Firmennamens investieren werden sollte.
Das deutsche Sprichwort heißt:"Morgenstund' hat Gold im Mund". Im Englischen heißt das vergleichbare Sprichwort:"The early bird catches the worm". Zum geflügelten Wort wurde der Gorbatschow-Ausspruch:" Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben", der Ähnliches meint.
In der angelsächsischen Welt - und darüber hinaus- sind besondere Angebot an "Early Birds" eine gängige Marketing-Strategie. Auf diese Marketingmethode greift auch das Trademark Clearinghouse zurück.
Die Gebühren für die Leistungen des Trademark Clearinghouse fallen dabei nicht einmalig an, sondern pro Periode an. Die Periode ist jeweils ein Jahr -mit Ausnahmen für diejenigen, die sich bereits früh für eine Markenanmeldung beim Trademark Clearinghouse entschieden haben.
" ... the period before the first Sunrise of the first new gTLD will be designated as the Early Bird Registration Period. Trademarks registered during this Early Bird period will not expire on the first anniversary of the registration date. They will, however,expire on the first anniversary of the calendar day prior to the date that the first gTLD starts their Sunrise period. This means that the trademark will be protected for approximately three to five months longer."
Wer die Gelegenheit schnell beim Schopfe packt, erhält also einen Vorteil.
Marc Mueller
http://www.domainregistry.de/tmc.html
Mehr Informationen über das "Early Bird"-Angebot des Trademark Clearinghouse (http://www.domainregistry.de/tmc.html)
Bildrechte: Trademark Clearinghouse
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Secura GmbH
Frohnhofweg 18 50858 Koeln
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