Pressemitteilung von Herr Markus Müller

Die Wahl der Reiserückstrittsversicherung


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Denn es kann immer mal vorkommen, dass aus diversen Gründen wie beispielsweise eine Krankheit oder ein Unfall der geplante Urlaub nicht angetreten werden kann. Hat man dann keine Reiseversicherung abgeschlossen muss der Urlaub trotzdem bezahlt werden und das ist sehr ärgerlich. Selbst eine Bescheinigung vom Arzt reicht dann nicht mehr aus, der Reisepreis muss trotzdem bezahlt werden.


Eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall der Fälle

Kompetente Anbieter auf dem Markt garantieren eine Reiseversicherung mit attraktiven und modernen Leistungsmerkmalen. Ein Vergleich lohnt sich vor Abschluss eines Vertrages. So kann man auf einen Blick erkennen, welche Reiserücktrittsversicherung für die geplante Reise denn die richtige ist. Schließlich möchte man bei einem Unfall optimal abgesichert sein. Denn selbst wenn der Arzt eine Krankheit bescheinigt: Wenn man keine Reiserücktrittsversicherung hat muss der Urlaub bezahlt werden, möglichst per Barzahlung. Eine Barzahlung hat man in der Regel aber nicht gleich zur Hand. Die AKV Reiseversicherung ist springt immer dann ein, wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann. Hat man sich für einen Versicherer entschieden kann man in der Regel den Vertrag gleich online abschließen. Jahr für Jahr kann ein stetiger Zuwachs an Reiserücktrittskostenversicherungen verzeichnet werden.


Den Urlaub absichern

Gerade bei kostspieligen Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung sehr sinnvoll. Denn ansonsten bleibt im Fall eines Falles bei einer Reise auf den Kosten sitzen, wenn man beispielsweise einen Unfall hat. Oder auch bei Krankheit, wo man sicherlich einen Arzt aufsucht. Kann der Urlaub dann nicht angetreten werden will der Reiseveranstalter Barzahlung sehen. Die AKV hilft bei der Schadensbegrenzung, denn die AKV hilft schnell und unbürokratisch.

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Kiefernstrasse 50
55218 Ingelheim am Rhein
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