Pauschalentschädigung als Soforthilfe
13.06.2013 / ID: 122013
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Soforthilfe gilt für alle bisher gemeldeten Schäden. Auch vom Hochwasser Betroffene, die den Generali Versicherungen ihren Schaden noch melden werden, erhalten die Pauschalentschädigung. Betroffene sollten zum Nachweis des Schadenumfangs Fotos oder Videos von den Zerstörungen machen und diese mit einer Liste aller demolierten Gegenstände an den Versicherer schicken. Die Soforthilfe gilt für die verbundene Hausratversicherung, verbundene Wohngebäudeversicherung und Gewerbepolicen, sofern für diese eine Elementardeckung besteht. "Neben den zahlreichen Großschäden hat das Hochwasser auch dazu geführt, dass viele kleinere und mittelgroße Gegenstände verloren oder vernichtet worden sind, beispielsweise Teile der Inneneinrichtung oder Möbel. Die Generali Versicherungen wollen mit dieser Maßnahme rasche und unbürokratische Hilfe leisten, damit diese Gegenstände schnell wieder erworben werden können", erläutert Maximilian Jetzlsperger, Bereichsleiter Schaden der Generali Versicherungen.
Bei Fragen zur Pauschalentschädigung sowie weiteren sonstigen Unklarheiten können sich Kunden der Generali Versicherungen an die Service-Hotline 0800 848 848 848 wenden, die 24 Stunden am Tag besetzt ist. Weitere Informationen rund um das Hochwasser gibt es auch im Internetbereich der Generali Versicherungen unter http://www.generali.de.
Darüber hinaus hat die Generali Deutschland Gruppe, zu der auch die Generali Versicherungen gehören, in den Hochwasserregionen einen Teil ihrer Regulierungsmitarbeiter zusammengezogen. Ziel ist es, den betroffenen Kunden durch eine schnelle Schadenkalkulation sowie eine unkomplizierte Leistungsregulierung zu helfen.
http://www.generali.de
Generali Versicherungen
Adenauerring 7 81737 München
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