Betreuungsfall und plötzlich ohne Rechte?
03.07.2013 / ID: 125290
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Anteil älterer Menschen an unserer Gesellschaft nimmt stetig zu. Bereits heute sind 20 Prozent der Gesamtbevölkerung über 65 Jahre alt und es werden immer mehr. Mit der älter werdenden Bevölkerung steigt die Anzahl hilfsbedürftiger Menschen, die beispielsweise an physischen Störungen oder Altersdemenz leiden - und so gegebenenfalls auf eine Betreuung angewiesen sind.
Die Hilfe pflegebedürftiger Menschen ist in Deutschland durch das Betreuungsgesetz geregelt. Demnach darf ein Volljähriger keine Entscheidungen für eine andere Person treffen. Liegt keine Vorsorgevollmacht des Erkrankten vor, stellt der Staat einen gesetzlichen Betreuer zu Seite. Das ist generell eine gute Sache. In der Praxis läuft es jedoch nicht immer so reibungslos, wie folgender Fall zeigt: Eine Betreuerin lässt eine 90-jährige Frau in ein Altersheim bringen, zuvor wurde sie jahrelang zu Hause gepflegt. Die Verlegung geschieht gegen den Willen der Angehörigen. "Die häusliche Pflege war für meine Mutter ideal - es hat ihr an nichts gefehlt. Wichtig war, dass sie in ihrem gewohnten Umfeld war", sagt Hiltrud Boldt, zu Gast in der ARD-Sendung Menschen bei Maischberger, die sich diesem Themenschwerpunkt gewidmet hat. Als nahe Verwandte hatte Frau Boldt in diesem Fall nur die Möglichkeit eine Beschwerde beim Gericht einzulegen - der Einwand wurde abgelehnt.
Diese Begebenheit ist kein Einzelfall. Bekannt geworden sind beispielsweise Fälle, in denen Betreuer sich in die Testamente der erkrankten Menschen eintragen lassen haben. Deren Familien mussten sich in solchen Fällen oft hilflos der neuen Erbregelung fügen. Szenarien, die aber gar nicht erst entstehen müssen. Jeder Mensch kann im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmen, die im schweren Krankheitsfall berechtigt ist, alle notwendigen Aufgaben für ihn zu erledigen. "Der Pflegebedürftige kann somit im Vorfeld auswählen, wem er seine finanziellen, medizinischen und organisatorischen Angelegenheiten überantworten möchte", weist Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland, auf die Bedeutung der Vorsorgevollmacht hin. Denn entgegen der weitläufigen Meinung, dass Verwandte entscheiden können wie es für den erkrankten Angehörigen weitergeht, sieht der Gesetzgeber den Betreuer als bestellten Vormund vor.
"Das Problem ist, dass nur rund 20 Prozent der Bevölkerung die Vorsorgevollmacht kennen. Dabei ist das Dokument eine große Erleichterung für die Angehörigen und berücksichtigt die Wünsche des zu Betreuenden oftmals sehr viel besser", legt Capellmann dar. Die Vollmacht muss schriftlich verfasst und in besonderen Fällen (z.B. wenn es um den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Bankgeschäfte geht) auch notariell beglaubigt werden. Eine juristisch geprüfte Vorsorgevollmacht können Sie bei der Monuta anfordern auf http://www.monuta.de/leistungen/vorsorgeverfuegung (http://www.monuta.de/leistungen/vorsorgeverfuegung) oder per Telefon unter 0211-522 95 35-51.
Über Monuta Versicherungen
Monuta Versicherungen, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Monuta Uitvaartzorg en -verzekeringen N.V, bietet ihre Trauerfall-Vorsorge seit Juli 2007 auch in Deutschland an. Da Monuta sich als Treuhänder für seine Kunden versteht, umfasst die Produktpalette neben der reinen Versicherung bzw. der finanziellen Absicherung zusätzliche Services und Leistungen. Deutschlandweit wird dabei mit ausgewählten, qualitätsgeprüften Partnern vor Ort zusammengearbeitet. In den Niederlanden ist die im Jahr 1923 gegründete Monuta Uitvaartzorg en -verzekeringen N.V. der Marktführer für die Trauerfall-Vorsorge. Das Unternehmen betreut dort über 1,1 Millionen Kunden und verwaltet ein Portfolio von mehr als 5 Milliarden Euro.
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