Die Haftpflicht für Tierhalter
06.08.2013
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
In diesen Fällen, schafft die Tierhalterhaftpflicht Versicherung (auch: Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht) Abhilfe. Grundsätzlich haftet der Tierbesitzer für Schäden, die sein Tier an Dritten verursacht. Dabei geschehen die Schäden noch nicht einmal mutwillig, denn in der Regel reicht es bereits aus, wenn laute oder fremde Geräusche das Tier so sehr erschrecken, dass es in Panik gerät. Davor sind selbst gut erzogene Hunde oder prinzipiell lammfromme Pferde nicht gewappnet. Wenn es dann zu einem Unfall mit Personenschaden kommt, können die Kosten ins Unermessliche steigen und für den Tierhalter nicht selten den finanziellen Ruin darstellen. Denn seitens des Gesetzgebers ist der Halter zum Schadenersatz verpflichtet, auch wenn ihm prinzipiell keine Schuld zuzuweisen ist oder er zum Zeitpunkt des Unfalls nicht persönlich anwesend war. Es handelt sich jedoch um eine Gefährdungshaftung, und deswegen haftet er mit seinem kompletten Einkommen und dem gesamten Vermögen. Da das Schadensrisiko besonders bei Hunden und Pferden als enorm hoch angesehen wird, sollte der Tierhalter unbedingt im Besitz einer Tierhaftpflichtversicherung sein, die für den entstandenen Schaden aufkommt.
Bei kleineren Tieren, wie beispielsweise Vögel oder Katzen, kann auf die Tierhaftpflichtversicherung verzichtet werden, denn Schäden dieser Tiergruppen sind bereits in der Privathaftpflicht inbegriffen. Dies liegt darin begründet, dass von kleinen Tierarten eher ein überschaubares Schadensrisiko ausgeht. Die Tierhaftpflichtversicherung ist für Hunde, Pferde sowie Zugtiere unverzichtbar. Damit lassen sich die Ersatzansprüche dritter Personen, die aus Sach-, Personen- oder Vermögensschaden resultieren, abdecken. Allerdings fungiert die Tierhaftpflicht ebenfalls als eine Rechtsschutzversicherung. Bevor Leistungen erbracht werden, überprüft der Versicherer, ob die geforderten Schadenersatzansprüche der dritten Personen tatsächlich berechtigt sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, dann wehrt die Versicherungsgesellschaft die Forderungen ab und bestreitet im Ernstfall dazu sogar den gerichtlichen Weg. Die anfallenden Kosten für die Abwehr, inklusive des gerichtlichen Prozesses, werden von der Tierhaftpflicht vollständig übernommen.
Eine Tierhaftpflicht ist grundsätzlich an das Tier gebunden. Dies bedeutet, sollte jemand anderes den Hund ausführen oder mit dem Pferd ausreiten und es kommt zu einem Schadensfall, dann wird der Schaden durch die Tierhaftpflicht reguliert. Die Höhe der Versicherungssumme kann individuell vom Tierhalter beim Abschluss der Versicherung festgelegt werden, sollte aber keinesfalls drei Millionen Euro unterschreiten, um von einem ausreichenden Schutz Gebrauch machen zu können. Ebenfalls sollte ein Auslandsschutz integriert sein. Befindet sich der Halter mit seinem Tier auf einem Auslandsurlaub oder einer ausländischen Sportveranstaltung, ist die Gefahr für einen Schadensfall durch die ungewohnte Umgebung und fremdartige Geräusche nochmals höher.
Wer mehrere Tiere besitzt, die versichert werden müssen, wird jeweils eine Tierhaftpflichtversicherung benötigen. Zahlreiche Versicherer bieten allerdings einen Mehrversicherungsrabatt an. Ab drei oder fünf Jahre verringert sich die Versicherungsprämie durch einen Dauernachlass.
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