Pressemitteilung von Dr. Martin Weimann

Hess AG - FAQ Verzugsschaden


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen:

1.Was ist ein Verzugsschaden?

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ab Verzug zu verzinsen. Verzug tritt nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Mahnung, spätestens aber mit Klageerhebung ein. Zum Verzugsschaden gehört auch der Verzugszins, § 288 BGB. Es gibt im Internet mehrere Seiten, über die der Verzugsschaden berechnet werden kann.

2.Wie mache ich meine Forderung geltend?

Sie müssen die möglichen Haftungsschuldner unter Fristsetzung auffordern, Schadensersatz zu leisten. Aus Beweisgründen sollten Sie das schriftlich per Einschreiben machen. Dabei genügt im Normalfall ein Einwurfeinschreiben.

3.Wer sind die möglichen Haftungsschuldner

Als Haftungsschuldner kommen - neben der Hess AG - alle Personen in Betracht, die Aktionäre geschädigt haben. Gegenwärtig kommen vor allem die (ehemaligen) Organe der Hess AG sowie die Verantwortlichen für den Börsenzulassungsprospekt in Betracht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die folgenden Personen:
-Hess AG, Lantwattenstraße 22, 78050 Villingen-Schwenningen
-Landesbank Baden-Württemberg
-Kempen & Co. N.V.
-M.M.Warburg & CO KGaA
-Herr Tim van Delden
-Herr Christoph Hess
-Herr Jürgen Hess
-Herr Wolfgang Rombach
-Herr Peter Ziegler
-dhmp GmbH & Co KG
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

4.Welchen Inhalt sollte das Verzugsschreiben haben?

Ein Verzugsschreiben sollte den folgenden Inhalt haben:

Relevanter Sachverhalt:
-Wann haben Sie wie viele Aktien gekauft?
-Erfolgte ein zwischenzeitlicher Verkauf?
-Rechtsgrund: "Schadensersatz aus Prospekthaftung sowie anderen Anspruchsgrundlagen".
-Fristsetzung: zwei bis vier Wochen, aus Vereinfachungsgründen möglichst zu einem Monatsende.
-Angabe Ihrer Bankverbindung.
Schadensberechnung zum Stichtag des Schreibens, zwei Beispiele:
-Bei Verkauf: Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Verkaufserlös sowie Kosten bei Verkauf;
-Sind Sie noch Aktionär, können Sie die Gegenpartei auffordern, Ihnen die Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien zu erstatten;

Weitere Informationen zu den Chancen und Risiken einer weiteren Rechtsverfolgung finden Sie auf unserer Homepage (http://www.vzfk.de/watchlist/hess-ag/index.html) .
Hess AG Prospekthaftung Bilanzmanipulation Straftaten Börsengang Verzugsschaden

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