Concept 1 / Blaume
20.08.2013 / ID: 132201
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von Geschädigten der Firma Concept 1 aus Lauf a. d. Pegnitz. Der Inhaber der Firma Concept 1 Herr Jens Blaume (http://www.kanzlei-ebp.de/news/concept-1-news.html) wurde zwischenzeitlich von den Ermittlungsbehörden verhaftet und befindet sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Untersuchungshaft.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth besteht der Verdacht, dass Herr Blaume eingenommene Gelder tatsächlich nicht wie versprochen anlegte, sondern im Wege eines Schneeballsystems zur Bezahlung der Forderungen früherer Gläubiger heranzog.
Darüber hinaus soll er mehrere Millionen für die Bezahlung von Vermittlern sowie für private Zwecke verwendet werden.
Die Firma Concept 1 bzw. deren Inhaber Herr Blaume gaukelte den Anlegern vor, dass diese mit dem Kauf von Mitarbeiteraktien hohe Renditen erzielen könnten.
Seitens der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurden Vermögenswerte gesichert. Ziel des Rückabwicklungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten Schadensersatz zu ermöglichen.
Jeder Geschädigte muss jedoch selbst aktiv werden und seine eventuellen Schadensersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen.
Ein Verteilungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt.
Sollte keine Maßnahme durch den Geschädigten unternommen werden, erhält der Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück.
Nur im Wege der Zwangsvollstreckung kann auf die gesicherten Vermögenswerte zugegriffen werden. Dies setzt zivilrechtliche Titel voraus.
Die Angelegenheit stellt sich äußerst eilbedürftig dar, da in der Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip gilt, d. h. "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.
Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner (http://www.kanzlei-ebp.de/) es nun gelungen erste Arrestbefehle- und Pfändungsbeschlüsse gegen die Firma Concept 1 und deren Inhaber Herrn Blaume zu erwirken und in die gesicherten Vermögenswerte für die geschädigten Anleger zu vollstrecken.
Geschädigte Kapitalanleger sollten schnellstmöglich Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner aufnehmen.
München, den 19.08.2013
Für Rückfragen / Kontakt:
Rechtsanwalt Alexander Engelhard, Tel: 089/212166-0
E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
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