UVS GmbH – Schwarzes Schaf Privatklinik
22.08.2013 / ID: 132682
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Offenbach, 22.08.2013 UVS GmbH - Privatkliniken, die mit einem öffentlichen Krankenhaus verbunden sind unterliegen seit Januar 2012 dem Krankenhausentgeltrecht. Für medizinische Leistungen dürfen nur die gleichen Gebühren verlangt werden wie in der angeschlossenen öffentlichen Einrichtung.
Trotz dieser eindeutigen Regelung werden Privatversicherten häufig überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt. Durch abenteuerliche Rechnungspositionen wird deren Betrag künstlich erhöht.
Privatkliniken sind per Definition eigene abgeschlossene Wirtschaftsbetriebe, die eigenverantwortlich handeln und wirtschaften. Sie sind in der Preisgestaltung weitestgehend frei und können ihre Preise nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichten. In der Vergangenheit geschah es jedoch immer häufiger, dass öffentliche Krankenhäuser private Bereiche eingerichtet, ausgegründet, haben. Häufig eine komplette Station mit Patientenzimmern und Pflegestation. Medizinische Leistungen, wurden weiterhin in den bisherigen Einrichtungen des verbundenen öffentlichen Bereichs erbracht. Abgerechnet wurde nun für die gleiche Leistung ein höheres Entgelt. Dies zum Nachteil der privat versicherten Patienten. Als eigenständiger Wirtschaftsbetrieb sah man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, nach denen ein Krankenhaus private sowie gesetzlich Versicherte gleich abrechnen müssen, nicht gebunden.
Mehrere Klagen des Verbands der Privaten Krankenversicherung machte die Politik auf das Thema aufmerksam. Sie schob dem zweifelhaften Geschäftsmodell einen Riegel vor.
Rechnungen müssen seither nun denen, der verbundenen öffentlichen Stammhäusern, entsprechen. Leider gibt es weiterhin schwarze Schafe, die versuchen die eindeutigen gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Einige Häuser fügen der Rechnung einfach eine Mehrwertsteuer hinzu, was gerade noch wenn auch als nachteilige Gesetzesauslegung hinnehmbar ist, andere verteuern durch hinzufügen einer Investitionszulage, dieses ist eindeutig unzulässig.
Die UVS GmbH empfiehlt allen Privatversicherten vor Nutzung einer ausgegründeten Privatklinik mit der eigenen Krankenversicherung Rücksprache zu halten, um bei der Kostenerstattung auf der sicheren Seite zu sein.
UVS GmbH
Herr Ali Adibi Nia
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