ECG: EU beschließt Emissionsrechte-Budget bis 2020
09.09.2013 / ID: 135248
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
>>> Sektorübergreifender Korrekturfaktor kommt
>>> kostenfreie Zuteilung an die Teilnehmer des Emissionshandels wird gekürzt
>>> Weiterer Preisanstieg für Emissionsberechtigungen vorprogrammiert
Kehl, 9. September 2013. Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 05.09.2013, das europaweite Budget an Emissionsrechten für die dritte Handelsperiode bekannt gegeben und ihren Beschluss zur Prüfung der vorläufigen Zuteilungsmengen bis 2020, die sogenannten NIMs-Listen aller Mitgliedstatten, veröffentlicht. Dieser Beschluss ("NIMs Decision") beinhaltet auch den bereits erwarteten sektorübergreifenden Korrekturfaktor, durch den ein Anpassen der Zuteilungsmengen an das europaweit zur Verfügung stehende Budget an Emissionsbrechtigungen erfolgt.
Somit kann die DEHSt nun die endgültigen Zuteilungsmengen berechnen und der Europäische Kommission zur finalen Freigabe vorlegen; danach wird sie an die betroffenen Unternehmen die Zuteilungsbescheide versenden. Wann dies genau zu erwarten ist, konnte die DEHSt auf Anfrage noch nicht sagen, sie wird aber, nach eigener Aussage darüber informieren, wenn mit dem Versand begonnen werden kann.
Für die meisten der betroffenen Unternehmen ist diese Entscheidung mit Nachteilen auf vier Ebenen verbunden:
Erstens:
Die sektorübergreifende Kürzung der Zuteilungsmengen beginnt im Jahr 2013 mit 94,272151% der vorläufigen Zuteilungsmengen. Die Quoten reduzieren sich bis zum Jahr 2020 weiter auf 82,438204 % der vorläufigen Zuteilungsmengen. Die Quoten zeigen, dass bei vielen Unternehmen die Überschüsse an Emissionsbrechtigung deutlich schneller abschmelzen werden als erwartet. Dies bedeutet, dass sich eine Unterdeckung mit Emissionsberechtigungen früher als von den Unternehmen erwartet einstellen und die Nachfrage nach Emissionsberechtigungen entsprechend steigen wird. Somit ist auch ein Preisanstieg für die Berechtigungen zu erwarten.
Zweitens:
"Ob und wie weit die Kürzung auch einen Einfluss auf die Diskussion um das Backloading haben wird, ist noch völlig offen", meint Alexander J. Henze, Emissionshandelsexperte der ECG. "Eine Zustimmung zum Backloading dürfte einen weiteren preistreibenden Impuls auf die Emissionsberechtigungen setzen."
Drittens:
Auch die derzeit zu erstellende Mitteilung zu Betriebsänderungen nach § 22 ZuV führt in zwei Fällen zu einer Korrektur und Verringerung der Zuteilunsgmenge: bei Anlagenänderungen, sowie bei Änderungen der Aktivitätsrate ab 50%.
Viertens:
Darüber hinaus kommt für einen Teil der Unternehmen, die sich auf der sogenannten Carbon Leakage-Liste befinden, kurzfristig noch die Überarbeitung und drohende Kürzung der Liste, sprich Aberkennung des Carbon-Leakage-Status hinzu. Wodurch den davon betroffenen Unternehmen eine weitere Kürzung der kostenfreien Zuteilung, durch den Rückfall auf den im jeweiligen Jahr geltenden Zuteilungsfaktor, droht. Den Unternehmen, die ab 2015 nicht mehr über den Carbon-Leakage-Status verfügen, werden dann beispielsweise im Jahr 2015 nur 65,71% der beantragten Emissionsberechtigungen zugeteilt. Zusätzlich zu diesem sich bis zum Jahr 2020 auf 30% reduzierenden Wertes findet der sektorübergreifenden Korrekturfaktor Anwendung.
Henze: "Allen Unternehmen, die den durch diese Entwicklung verursachten Kostenanstieg auffangen wollen, können dies über eine weitere Reduktion des CO2-Verbrauchs erreichen; eine Option könnte auch sein, schon jetzt bereits Emissionsberechtigungen nachzukaufen."
Zum Hintergrund:
Die nationalen Mengen an beantragten, kostenfrei auszugebenden Emissionsberechtigungen (aufgeführt in den sogenannten NIMs-Listen) werden durch die EU-Kommission geprüft und mit der europaweit geltenden maximalen Zuteilungsmenge verglichen. Übersteigt die europaweit beantrage Menge an Emissionsberechtigungen das zur Verfügung stehende Budget, wird durch einen Korrekturfaktor, der alle industriellen Emissionshandelsteilnehmer gleichmäßig trifft, die Einhaltung des Budgets sichergestellt.
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