Steuer: Kosten für Renovierung und Umzug absetzen
18.10.2013 / ID: 141562
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(NL/9889814841) Jede Menge Stress durch Renovierungsarbeiten? Dann gibt es zumindest ein finanzielles Trostpflaster durch das Finanzamt. Eigenheimbesitzer können ihre Renovierungskosten steuerlich geltend machen. Auch beim Umzug sind Steuerersparnisse möglich. Alles Wissenswerte gibt es jetzt in zwei neuen Ratgebern auf Immobilienfinanzierung.net
Wer seine eigenen vier Wände renoviert, kann sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt wiederholen. Bis zu 1.200 Euro im Jahr sind als haushaltsnahe Handwerkerleistungen absetzbar. Wie die Begrifflichkeit bereits verrät, werden allerdings nur Rechnungen von Handwerkern anerkannt. Eigenleistungen sind nicht inbegriffen. Ebenfalls müssen in der jeweiligen Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sein. Steuerlich lassen sich lediglich die Lohnkosten geltend machen.
Mehr zum Thema sowie eine Übersicht über alle absetzbaren Handwerkerleistungen findet sich hier (http://www.immobilienfinanzierung.net/ratgeber/steuern/renovierungskosten-von-der-steuer-absetzen/) in der Ratgeber-Rubrik von Immobilienfinanzierung.net.
Der steuerliche Aspekt ist indes nicht nur für Eigenheimbesitzer interessant, sondern auch für Mieter. Diverse Positionen in der jährlichen Betriebskostenabrechnung (sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen) sind in der Steuererklärung anrechenbar. Dazu zählen u. a. Aufwendungen für den Hausmeister, die Gartenpflege oder Reinigungsarbeiten.
Ebenfalls interessant: Steht ein berufsbedingter Umzug an, lassen sich diese Kosten beim Finanzamt teilweise anrechnen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung lassen sich auf dieser Seite (http://www.immobilienfinanzierung.net/ratgeber/steuern/umzugskosten-von-der-steuer-absetzen/) nachlesen.
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