Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Winter sehr wichtig
02.12.2013 / ID: 148218
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Ortenberg - Der erste Wintereinbruch hat Deutschland erreicht. Eis und Schnee sind aber nicht nur eine Freude, sondern auch eine Gefahr. Speziell Haus- und Grundeigentümer stehen daher in der Verantwortung für die Verkehrssicherung. Das heißt: Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten und haften bei Unfällen. Dieses Haftungsrisiko können sie mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abdecken, die für kleines Geld eine große Deckungssumme ermöglicht. Darauf weist Alexander Hacker hin, Geschäftsführer der Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG.
Der Versicherungsexperte erklärt: "Stürze bei Eis und Schnee oder auch abbrechende Äste und Eiszapfen sowie Unfälle mit einem Schneeräumgerät sind leider immer wieder typisch im Winter. Der Haus- oder Grundbesitzer haftet dabei für alle Schäden und zwar im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Gerade Personenschäden können schnell zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Daher ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein absolutes Muss."
Eine Absicherung mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist äußerst günstig. Alexander Hacker weiß: "Der Eigentümer kann je nach Zuschnitt der Versicherung selbst Versicherungen mit Deckungssummen über drei Millionen Euro für einen Jahresbeitrag von überwiegend deutlich unter 100 Euro abschließen. Dieser kleine Betrag kann im Falle eines Falles die eigene Existenz absichern." Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt aber nicht nur für Schäden auf. Je nach Versicherungsbedingungen sind weitere Punkte versichert. Zum Beispiel übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten für Abwehr unberechtigter Forderungen und leisten damit in einem kleinen Rahmen einen Rechtsschutz. Außerdem können Schäden durch Fotovoltaikanlagen, Abwässer, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder das Bauherrnrisiko abgedeckt sein.
Alexander Hacker rät dazu, sich vor Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ausführlich und unabhängig beraten zu lassen. Denn die Versicherungen unterscheiden sich zum Teil deutlich in ihrer Deckungssumme und den genaueren Vertragsbedingungen. Der ausgebildete Versicherungsmakler bietet auf seiner Webseite zum Thema nicht nur verschiedene Tarifrechner an. Interessierte Eigentümer können sich bei dem ausgebildeten Versicherungsfachmann (BWV) und Versicherungsmakler nach §34 d GeWo unverbindlich telefonisch beraten lassen.
http://www.hausundgrundbesitzerhaftpflicht.org
Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt)
Weinbergstrasse 53 63683 Ortenberg
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