Pressemitteilung von Julia Braun

Detektei Lentz® beobachtet "kranke Mitarbeiter" beim Nebenjob


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Während geschätzte 250.000 Deutsche legal in einem Privathaushalt arbeiten, arbeiten zusätzlich geschätzte 4 Millionen Deutsche laut Erik Thomsen, Leiter der Essener Minijob-Zentrale der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), bei einem privaten Arbeitgeber schwarz. Dieses Verhalten hat entsprechende Auswirkungen auf die Sozialversicherungsträger, wie der KBS, den privaten Haushalten als die privaten Arbeitgeber und zudem auf die Arbeitnehmer, wenn sie dieser Tätigkeit nachgehen, während sie bei ihrem Hauptarbeitgeber krank gemeldet sind.
Für die Sozialversicherungsträger bedeutet diese Schwarzarbeit zunächst einmal entgangene Sozialversicherungsbeiträge, wobei sich die Arbeitnehmer durch eine entsprechende Befreiung von der Zahlung dieser Beiträge freistellen lassen können. Doch diese Befreiung nehmen letztendlich weniger in Anspruch als erwartet: Die Bundesregierung rechnete bei ihrem entsprechenden Gesetzentwurf mit einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von 90%, tatsächlich zahlt jedoch jeder vierte Minijobber in seine Rentenversicherungspflicht ein.
Während den Sozialversicherungsträgern durch den hohen Anteil an Schwarzarbeit entsprechende Sozialversicherungsbeiträge entgehen, müssen die privaten Auftraggeber beim Aufdecken der illegalen Beschäftigung mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Den wenigsten privaten Arbeitgebern sind dabei wahrscheinlich die Vorteile der Anmeldung als Minijobber klar: wie z. B., dass bei der Anmeldung der Minijobber ein Versicherungsschutz im Falle eines Arbeitsunfalles besteht und zudem, dass jeder, der seine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anmeldet, von den Ausgaben jährlich bis zu 510 Euro von der Einkommenssteuer absetzen kann. Dass trotz dieser Vorteile die Haushaltshilfen nicht als Minijobber angemeldet werden, ist sicherlich u.a. auch darauf zurückzuführen, dass das notwendige Bewusstsein sowohl für die Vorteile als auch für die drohenden Konsequenzen in der breiten Bevölkerung fehlt. So ist laut einer aktuellen Forsa-Umfrage fast jeder fünfte Haushalt tolerant gegenüber der Schwarzarbeit und fast jeder Zehnte hat bereits ohne große Gewissensbisse illegal eine Haushaltshilfe beschäftigt. Der Tatbestand wird, wenn überhaupt, maximal als Kavaliersdelikt empfunden.
Dass dem nicht so ist, insbesondere nicht, wenn der Nebenjob auch noch ausgeführt wird, während man sich beim Hauptarbeitgeber krank gemeldet hat, bestätigt die Detektei Lentz® aus ihren aktuellen Fallbeispielen (http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/start). Eines der Haupteinsatzgebiete der Wirtschaftsdetektei Lentz® ist europaweit die Prüfung von Verdachtsmomenten von Arbeitgebern gegen illoyale Mitarbeiter. Was sicher die wenigsten wissen ist, dass diese Art von Betrug auch einen Straftatbestand darstellt und entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann, sofern der Arbeitgeber - als Geschädigter - Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, beweisen kann.
Allein die Detektei Lentz® hat wöchentlich durchschnittlich zwei Observierungsaufträge, da die Arbeitgeber vermuten, dass als "krank" gemeldete Mitarbeiter während ihrer Krankheit ihrem Nebenjob, meist als Haushaltshilfe in Privathaushalten, nachgehen. In den meisten Fällen konnte diese Vermutung durch entsprechende Observationen seitens der Detektei Lentz® auch belegt werden. Entsprechend oft folgte eine fristlose Kündigung für den durch die Detektei Lentz® überführten Mitarbeiter. Dem Mandanten der Detektei Lentz® bleiben so langwierige und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse, und damit unter Umständen auch Imageschäden, erspart.
Was konkret im Falle der Vermutung eines illoyalen Mitarbeiters zu tun ist, ist detailliert nachzulesen unter http://lohnfortzahlungsbetrug.Lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.
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Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau

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