Fakten zur Neuregelung im ESUG
09.12.2013 / ID: 149227
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
"Bei dem ESUG handelt es sich um das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Es spiegelt mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht zusammengefasst wieder. Damit soll die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden.
Hingegen stößt man bei Unternehmen immer wieder auf interessierte Unwissenheit, und vor allem gerade bei denen, die es wissen müssten, zumindest sollten. Mit dem ESUG haben Mittelständler endlich ein probates Mittel an Hand bekommen, sich binnen kurzem aus ihren Liquiditätsproblemen und der drohenden Insolvenz zu befreien. Unternehmenssanierungen werden in Zukunft einfacher, effektiver, effizienter und schneller möglich.
Durch das ESUG soll insgesamt hinsichtlich der Insolvenzkultur ein Mentalitätswechsel stattfinden: Ein Insolvenzverfahren ist nicht Ausdruck eines persönlichen Versagens und wirtschaftlichen Scheiterns, sondern bietet die Chance der Sanierung und Zukunft des Unternehmens."
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