Fachkundige Stellungnahme für die Existenzgründung
18.12.2013 / ID: 150783
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Eine positive fachkundige Stellungnahme ist Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes. Erhält man eine negative Stellungnahme hat man keinen Anspruch mehr auf diese Förderprogramme der Arbeitsagentur für Existenzgründer.
Eine fachkundige Stellungnahme bescheinigt nämlich die Tragfähigkeit eines Geschäftsvorhabens unter jeglichen Beurteilungsaspekten: der Gründer (Voraussetzungen, Erfahrung, Kenntnisse etc.), die Geschäftsidee (Produkt/Dienstleistung, Realisierbarkeit, Relevanz etc.), der Markt (Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalyse), die Marketingmaßnahmen (Website, Broschüren, Aktionen etc.) und die Finanzierung werden von einer sogenannten fachkundigen Stelle unter die Lupe genommen.
Von einer solchen fachkundigen Stelle erhalten Gründerinnen und Gründer die fachkundige Stellungnahme. Fachkundige Stellen sind Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Architekten-, Steuerberaterkammer etc.), Banken und Wirtschaftsförderungen jeder Stadt und Kommune sowie Unternehmensberater, genauer Gründungsberater, die sich auf den Bereich der Existenzgründung spezialisiert haben.
Natürlich muss der Existenzgründer sein Gründungsvorhaben in irgendeiner Weise darlegen und präsentieren. Durch einen Businessplan erhält die fachkundige Stelle Einsicht in alle oben genannten Beurteilungsaspekte. Daher ist ein gewissenhaft angefertigter Businessplan die Grundvoraussetzung für den Erhalt einer fachkundigen Stellungnahme. Dabei gilt: je besser der Businessplan, umso höher die Chance auf eine positive fachkundige Stellungnahme.
Zum Businessplan gehört eine realistische Finanzierung für die Gründung inklusive Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Die Finanzierung bildet die Basis einer Existenzgründung, daher ist sie besonders wichtig.
Zu den weiteren Unterlagen, die der fachkundigen Stelle einzureichen sind, gehören die Gewerbeanmeldung, beziehungsweise die Anmeldung der Freiberuflichkeit, ein Lebenslauf sowie natürlich der ausgefüllte Antrag zum Gründungszuschuss oder zum Einstiegsgeld der Bundesagentur für Arbeit.
Eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen:
- Businessplan
- Finanzierung
- Anmeldung des Gewerbes/der Freiberuflichkeit
- Lebenslauf
- Antrag zum Gründungszuschuss/Einstiegsgeld
Eine fachkundige Stellungnahme kostet in der Regel zwischen 30 und 80 Euro. Im Internet gibt es Portale, auf denen man seine Unterlagen online hochladen und die fachkundige Stellungnahme innerhalb eines Tages sehr günstig erhalten kann.
Weitere ausführlichere Informationen zur fachkundigen Stellungnahme und allen Unterlagen, die dafür einzureichen sind, sowie die fachkundige Stellungnahme selbst erhalten Sie zum Beispiel auf http://www.fachkundige-stellungnahme.com (http://www.fachkundige-stellungnahme.com) .
Fachkundige Stellungnahme
Apollinarisstraße 3
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 930765 31
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