ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.
19.12.2013
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. mit ihrem Sitz in Luxemburg und Niederlassungen in Deutschland, Frankreich und Italien gehört seit über 25 Jahren zu den feinen, aber innovativen betriebsstabilen Marken am europäischen Lebensversicherungshimmel. Einer der innovativsten Ideen war die Trennung des eigentlichen Versicherungsbeitrages und der branchenüblichen Abschlussprovision für den Versicherungsvermittler durch die Einführung der sogenannten Nettopolice bereits Ende 1994.
Nettopolicen sind Versicherungen, bei denen die Versicherungsberatung und Vermittlung durch den Endkunden, den Versicherungsnehmer, getrennt bezahlt wird. Dies stellt eine sehr innovative und neue, insbesondere am deutschen Versicherungsmarkt ungewohnte, Kostentransparenz dar. Bisweilen sind und waren es hier die Versicherungskunden gewöhnt, dass Versicherungen als sogenannte Bruttopolicen verkauft wurden.
Bruttopolice - Was bedeutet das? Ja - nicht nur die Versicherungsleistung wird mit der Versicherungsprämie bezahlt, sondern auch die Vermittlungskosten, Werbekosten, Fahrtkosten des Versicherungsvertreters, Papier-, Lohn- und Arbeitskosten sowie Vermittlungsprovisionen sind in der fälligen Versicherungsprämie einkalkuliert.
Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. entschied sich aber vor 19 Jahren einen anderen, transparenteren Weg zu gehen und Nettopolicen auf dem deutschen Altersvorsorgemarkt anzubieten. Das heißt, die Verträge waren zweigespalten. Zum einen gab es den Vertrag mit dem Versicherungsvermittler in Höhe der Vermittlungsgebühr und zum anderen die reinen Versicherungsbeiträge ohne Vermittlungsprovisionen.
Dieser neue, sehr transparente Weg führte zu erheblichen Irritationen am Markt, weil etwas getrennt aufgezeigt wurde, was sonst immer nur zusammengefasst war. Aus Sicht der Verbraucherschutzanwälte, Anlegerschützer und Versicherungsberater war dieses Modell offenbar zu viel. Lange Rechtsstreite und unangenehme Auseinandersetzungen folgten. Bis schlussendlich der Bundesgerichtshof der ATLANTICLUX Versicherung recht gab und in einer bahnbrechenden Leitentscheidung ausformulierte, dass diese Art der Versicherungsvermittlung und -beratung sowie des Angebotes für den Markt für den Kunden wirtschaftlich vorteilhaft war und so rechtlich auch zulässig ist.
Die kritischen Stimmen verstummten. In etwa kann man es mit einer innovativen Entwicklung vergleichen, dass man von der Dampfmaschine zum Benziner umsteigt und viele angebliche Widerstände diskutiert werden, die sich hinterher im Grunde als großer Irrtum herausstellten. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist nach der Markteinführung der Nettopolice in Bezug auf Versicherungen und deren Leistungen weitere Schritte nach vorne gegangen. Die Entwicklung geht weiter. Dem Europarecht folgend wird nunmehr eine Police angeboten, die geschlechtsneutral ist. Unter dem Schlagwort "Unisex" erhalten Frauen wie Männer zu gleichen Konditionen Versicherungsschutz.
V.i.S.d.P.:
Dipl.-Ing. Oliver Mikus
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