Jahresabschlüsse: Wie seriöse Inkasso-Dienstleister mittelständische Unternehmen effizient unterstützen
28.01.2014
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Hamburg, 28. Januar 2014 - Wann ist eine Forderung einwandfrei, wann ist sie zweifelhaft und wann uneinbringlich? Welcher Wert ist nach der Einzelwertberichtigung angemessen? Und wann wird bei offenen Forderungen eine Umsatzsteuerkorrektur vorgenommen? Um Fragen wie diese kommt kein Unternehmen bei dem Jahresabschluss herum - mit entsprechend hohem Frustrationspotenzial.
Nicht nur, dass der Teufel im Detail steckt, häufig treibt der schiere Bürokratieaufwand so manchen Buchhalter in die Verzweiflung. Und das besonders, wenn er nicht mit einer großen, sondern mit vielen kleinen Rechnungen zu kämpfen hat, bei denen der Zahlungseingang in der Höhe oder im Zeitpunkt unsicher ist. Aber selbst, wenn der Jahresabschluss unter Dach und Fach ist, bleiben die offenen Rechnungen aus dem Vorjahr ein leidiges Thema, wie Joachim Pietsch, Geschäftsführer vom Inkasso-Unternehmen HFG ( http://www.hfg-inkasso.de ), aus der langjährigen Inkasso-Praxis zu berichten weiß: "Steht eine Forderung erst einmal als wertberichtigt in den Bilanzen, lässt bei vielen Unternehmen der Elan beim Einfordern nach. Obwohl die Verjährungsfrist in der Regel bei drei Jahren liegt, werden die Forderungen meist schon nach ein oder zwei Jahren als wertlos angesehen - was zwar die Buchhaltung entlastet, die Unternehmensfinanzen jedoch unnötigerweise belastet."
Mittelstand: Professionelle Strukturen zur Durchführung des Mahnverfahrens fehlen oft
Zumindest kommen die Bestimmungen der regelmäßigen Verjährungsfrist den Verantwortlichen für den Jahresabschluss entgegen: Diese beginnt laut Paragraph 199 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem "Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden" ist. Der Stichtag ist also auch hier der 31.12. des jeweiligen Jahres, was den Aufwand erleichtert. Die weitverbreitete Vorstellung, dass das Schreiben von Mahnungen den Verjährungseintritt unterbricht, ist hingegen falsch. Hierfür bedarf es einem gerichtlichen Mahnbescheid beziehungsweise einer Klageerhebung, raten die Inkasso-Experten von HFG.
Es sind ohnehin häufig nicht die rechtlichen Feinheiten, die den Unternehmen gerade im Mittelstand Kopfschmerzen bereiten, sagt HFG Inkasso-Experte Pietsch: "Den Unternehmen fehlen häufig professionelle Strukturen, um kosteneffizientes Forderungsmanagement zu betreiben. Viele Mandanten kommen zu uns, damit wir für sie das kaufmännische Mahnverfahren und die automatische Zahlungseingangsüberwachung übernehmen. Dabei ist unsere IT so fortschrittlich, dass die eingegangenen Treuhandgelder automatisch an unsere Kunden überwiesen werden, wochenlanges Warten auf Abrechnung und Auszahlung gibt es bei uns nicht. Ein vorteilhafter Nebeneffekt unserer elektronischen Aktenführung ist, dass die Buchhalter unserer Kunden nicht nur in Tagesgeschäft, sondern auch zum Jahresabschluss deutlich entlastet werden. Sämtliche Zahlungsdaten werden als Import-Datei oder per Schnittstelle in die EDV unserer Kunden übertragen und können mit allen gängigen Systemen sofort weiter verarbeitet werden. "
Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich auch die Forderungskauf-Lösungen. Hierbei erwerben spezialisierte Inkasso-Dienstleister wie HFG (http://www.hfg-inkasso.de) Forderungen von Unternehmen gegenüber Dritten, ganz gleich ob diese tituliert sind oder nicht, siehe bspw. http://www.hfg-inkasso.de/forderungsmanagement/forderungskauf . Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der Verkauf einer Forderung stellt nicht nur sofort Liquidität zur Verfügung, die verkaufenden Unternehmen übertragen das Ausfallrisiko auch auf den Inkasso-Dienstleister. Hierdurch können sie in ihren Bilanzen "klar Schiff machen"; ein Vorgehen, das den Arbeitsaufwand deutlich reduziert, besonders bei den Jahresabschlüssen.
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