Pressemitteilung von Jörg Neubacher

Bootsversicherung – Yachtversicherung/ Kasko und Haftpflicht


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Bootsversicherung – Yachtversicherung/ Kasko und Haftpflicht

Boote und Yachten stellen einen erheblichen Wert dar. Der Eigner trägt das finanzielle Risiko für Schäden am eigenen Schiff, wie Schäden gegen Dritter, die durch sein Verschulden verursacht worden sind.
Umfang unserer Boots-Yachtkaskoversicherung:
Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich in unseren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, gelten im Rahmen der Allgefahrendeckung versichert. Damit gewährleisten wir einen umfangreichen und hohen Versicherungsschutz für Ihre Yacht, im Wasser, wie auch an Land.
In unserer Allgefahrendeckung sind z.B. folgende Gefahren mitversichert: Strandung, An- Grund-Geraten, Kentern, Sinken, höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag sowie Brand, Explosion, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen, Vandalismus und Diebstahl, Brechen und Knicken von Masten, Spieren, Bäumen, stehendem und laufendem Gut. Mitversichert ist natürlich auch das Kranen und Slippen der Yacht, sowie Werft- und Winterlageraufenthalte, Transporte auf der Straße und Fähre. Ebenfalls sind versichert Schäden die fremde Dritte verursacht haben, die Sie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht haftbar machen können.
Unsere Boots- Yachthaftpflichtversicherung:
Aufgabe der Bootshaftpflichtversicherung ist es, im Schadenfall berechtigte Ansprüche zu erfüllen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Versichert sind bei uns zum Beispiel: Weltweite Deckung; Mitversicherung von Vermögensschäden und Mietsachschäden; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Ziehen von Wasserskiläufern Schirmdrachenfliegern; Wassersportgeräten; dem Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes; der Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers; Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht von Schiffer / Skipper (Kapitän) Mitgliedern der Schiffsmannschaft und anderen mit der Bedienung berechtigten Personen für gegen sie erhobene Ansprüche aus Anlass dieser Verrichtung; Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden in Folge von Veränderungen eines Gewässers; Skipper Haftpflichtversicherung; bei Arrestierung- Sicherheitsleistung bis zu einer Höhe von €100.000,-; Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstehende Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht geltend gemacht werden kann. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für entstandene Such- und Hilfekosten durch das unbeabsichtigte Auslösen von Notfallrettungsmitteln wie EPIRB oder GMDSS, ohne dass eine Notfallsituation vorliegt, soweit diese nicht anderweitig erstattet werden können;

Alle Informationen zum Deckungsumfang finden Sie in den Bedingungen und den Erläuterungen zu unseren Haftpflicht- und Kaskobedingungen oder rufen Sie einfach an.

NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Friedensstraße 21; 19053 Schwerin
*Tel. 0385/733982 * Fax. 0385/733983
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GGF Jörg Neubacher
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eMail: info@neubacher-marine.de
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Pressekontakt
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