Pressemitteilung von Stefanie Rubner

Neue Beihilfetarife für den Öffentlichen Dienst


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Nürnberg, im Februar 2014 - Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG (NKV) hat ihre Angebotspalette
für Beihilfeberechtigte und Beihilfeberechtigte in Ausbildung weiterentwickelt. Ab sofort stehen dem
Öffentlichen Dienst Kompakttarife mit vorteilhaftem Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung. Die neuen
Kompakttarife bieten bei umfassendem Versicherungsschutz ein günstiges Beitragsniveau.

Beihilfetarife für jeden Bedarf

Beamte erhalten im Krankheitsfall Beihilfe. Doch die Kosten werden nur anteilig erstattet. Je nach
Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt der Beihilfesatz unterschiedlich aus. Es verbleiben bis
zu 50 Prozent Kosten, die nicht gedeckt sind. Zur Aufstockung der Beihilfe des Bundes bietet sich daher
der Abschluss einer privaten Krankenversicherung an. Dabei stehen Beamten je nach persönlichen
Bedürfnissen verschiedene Tarife zur Verfügung, um den von der Beihilfe nicht gedeckten Prozentsatz
ihrer Aufwendungen zu versichern. Weitere Informationen gibt es unter: http://www.nuernberger.de/beihilfe.

Kompakttarif BK/BAK der NÜRNBERGER

Der neue Tarif NÜRNBERGER Beihilfe kompakt (BK) ergänzt den Schutz beim Arzt, im Krankenhaus
sowie beim Zahnarzt. Bei ambulanter Heilbehandlung erhalten Beamte ihre Aufwendungen bis zu den
Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte oder bis zum Höchstbetrag des
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet. Viele Leistungen für die Beamten gehen über den
üblichen Standard hinaus: etwa Erstattungen für stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung
sowie für LASIK (Laseroperationen am Auge zur Korrektur von Fehlsichtigkeit). Erstattungsfähig beim
Zahnarzt sind Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie. Im stationären
Bereich gehören alle allgemeinen Krankenhausleistungen zum Tarif BK. Identische Leistungen bietet
der Tarif BAK für Beihilfeberechtigte in Ausbildung.

Beitragsrückerstattung

Ein weiteres Plus: Sowohl im Tarif BK als auch im Tarif BAK erhalten die Versicherten eine
Beitragsrückerstattung, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht haben.

Stationärer Zusatztarif für das Krankenhaus

Im Krankenhaus kann der Versicherungsschutz mit Tarif BS2 (für Beamtenanwärter BAS2) der
NÜRNBERGER Krankenversicherung ergänzt werden: etwa um die Merkmale Chefarztbehandlung,
Unterbringung im 2-Bett-Zimmer sowie Ersatz-Krankenhaustagegeld. Wenn die Beihilfe keine
Wahlleistungen beinhaltet, bietet der Zusatztarif S2 eine 100-Prozent-Lösung.

Ergänzungstarif BE/BAE

Der Beihilfe-Ergänzungstarif BE (bzw. BAE) erstattet verbleibende Aufwendungen nach Inanspruchnahme
der Beihilfe und der Krankheitskostenversicherung. Leistungsbereiche sind der Zahnersatz, 1-Bettzimmer
im Krankenhaus, stationäre Kur- und Sanatoriumsaufenthalte, Sehhilfen sowie Auslandsreisen.

Mit der NÜRNBERGER günstige Beiträge

Die neuen Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung bieten Beamten ein attraktives
Beitragsniveau. Beispiel: Ein 30-jähriger Bundesbeamter (Beihilfe 50 %) mit der Tarifkombination BK, BS2,
BE und PVB (Pflege-Pflichtversicherung) zahlt 211,73 EUR monatlich für einen umfassenden
Versicherungsschutz.

Kombination für Rundumschutz: Beihilfe und eigene Versicherung

Beihilfeberechtigt sind Beamte und Beamtenanwärter. Da es sowohl eine Bundes- als auch eine
Landesbeihilfe gibt, sind die Leistungen verschieden. Je nach Anspruch, sind verschiedene
Beihilfebemessungssätze möglich. Daher sollten Berechtigte für sich selbst und für ihre
berücksichtigungsfähigen Angehörigen die Beihilfe durch eine private Krankenversicherung abrunden.

NÜRNBERGER erstattet direkt auf das Konto

Sind der Beamte und seine Angehörigen auf diese Weise zweifach versichert, ist die Erstattung der Kosten
ganz einfach: Bei Arzt oder Klinikbesuch erhält der Behandelte eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung.
Eine Rechnung reicht er direkt bei der Beihilfestelle ein, die andere geht an die private Krankenversicherung
Nach Bearbeitung der Rechnungen werden die Erstattungen direkt auf das Konto des Versicherten
überwiesen.

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http://www.nuernberger.de
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Ostendstraße 100 90334 Nürnberg

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